Aktuelle Informationen aus der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Hasselroth vom 17.10.2019

Bei den Sitzungen der Gemeindevertreter unserer Gemeinde handelt es sich um öffentliche Sitzungen.
Jeder kann diese als Zuhörer/-innen besuchen.
Ich kann nur allen Bürgerinnen & Bürgern ans Herz legen, dies auch zu tun. Hier können Sie hautnah mit erleben, wie Ortspolitik gestaltet wird.

Die letzte Gemeindevertretersitzung für dieses Jahr findet am 12.12.2019 um 20.00 Uhr in der Friedrich-Hofacker-Halle in Niedermittlau statt.

Die GNZ hat in ihren Ausgaben vom 18.10., 19.10. & 22.10.2019 ausführlich über die Sitzung berichtet :
(mit freundlicher Genehmigung der GNZ und Redaktion)

 

       

 

Und da ich für eine offene Kommunikation und Transparenz stehe anbei auch der Original-Wortlaut meiner Redebeiträge zum Nachlesen :

Sehr geehrter Herr Peter, sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und –vertreter, sehr geehrte Vertreter der Presse, liebe Zuhörer,

heute lege ich Ihnen den Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 vor.

Dies ist der zweite Haushalt nach Einführung der Kostenstellen und einer teilweise geänderten Darstellung durch eine neue Finanzsoftware.

Ich bitte Sie bei Ihrer Lektüre zu bedenken, dass die Auswirkungen der Umstellung auf diese neue Finanzsoftware sowie Umstrukturierung der Produkte auf Kostenstellen auch in diesem Haushalt nochmals ersichtlich sind. So können die Ergebnisse des Jahresabschluss 2018 ausschließlich im Gesamtergebnis und im Gesamtfinanzplan und nicht in den einzelnen Teilergebnissen dargestellt werden.

Ab dem Haushalt 2021 werden dann wieder wie üblich und auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, die Ansätze des Planjahres, des Vorjahres sowie die Ergebnisse der Vorvorjahre dargestellt.

Der vorliegende Haushaltsplan beinhaltet gem. § 101 (1) HGO eine fünfjährige Finanzplanung, hierbei ist das erste Jahr das laufende Haushaltsjahr. Nach Abs. 2 der Vorschrift sind im Finanzplan Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und Deckungsmöglichkeiten darzustellen.

Die Orientierungsdaten des Landes Hessen, welche jährlich durch das hessische Ministerium des Inneren und für Sport i.V.m. dem hessischen Finanzministerium veröffentlicht werden, lagen zum Zeitpunkt der Vorlage des Haushaltsentwurfes noch nicht vor, sodass hier mit den Vorjahreswerten kalkuliert wurde. Aussagegemäß sollen diese Zahlen frühestens im November mitgeteilt werden.

Ebenso lag die Berechnung der Daten des KFA (kommunalen Finanzausgleich) nicht vor. Hierzu wurden Prognosen durch die Finanzverwaltung erstellt, um eine Planung für diesen Bereich zu ermöglichen. Auch diese Zahlen sollen frühestens im November mitgeteilt werden.

Es gibt Kommunen wie Hasselroth, die nun ihren Haushalt einbringen und später, sobald die Orientierungsdaten und die Daten des KFA vorliegen, erforderliche Korrekturen vornehmen. Es gibt aber auch Kommunen, die mit der Einbringung teilweise bis Mitte/Ende November warten wollen, bis die o.g. Planzahlen dann vielleicht vorliegen.

Wir haben uns zu einer Einbringung im Oktober entschieden, da Sie dadurch schon heute Einblicke in das gesamte fundierte Zahlenwerk bekommen und die Entwicklungen schon heute für sich besser aufnehmen können. Weiterhin haben Sie viel mehr Zeit für Ihre Haushaltsberatungen.

Sollten die genannten aktuelleren Werte zum Zeitpunkt der fortgeschrittenen Haushaltsberatungen vorliegen, werde ich eine entsprechende Vorlage einbringen.

Der Haushaltsplan weist einen geringen Überschuss im ordentlichen Ergebnis von 26.578 € aus. Insgesamt steigt das Haushaltsvolumen, basierend auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen, auf 15.981.050 € an.

Ein in Ergebnis- und Finanzhaushalt ausgeglichener Haushalt konnte wie im Vorjahr erreicht werden und entspricht somit den gesetzlichen Vorgaben.

Ebenso wird eine Liquiditätsreserve vorgehalten.

Wie Sie vielleicht schon der Presse und sonstigen Medien entnommen haben, hat sich die Finanzverwaltung im Jahr 2019 neu aufgestellt. Durch organisatorische und personelle Änderungen wurde ein neues Amt der Gemeinde Hasselroth geschaffen. Die Finanzen umfassen zukünftig neben der Kämmerei, der Steuerverwaltung und der Kasse, den Bereich EDV und Datenschutz. Ebenso wird die Einführung der beiden Großprojekte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, kurz OZG sowie das Projekt „Umsatzsteuer § 2b“ von hier aus koordiniert werden.

Wir werden in den nächsten Jahren versuchen, das Controlling zu intensivieren und auch die Finanzberichte noch übersichtlicher und transparenter zu gestalten.

Daher erhielt auch der Ihnen heute vorgelegte Vorbericht einen neuen Look und soll durch Grafiken und Diagramme transparenter sein.

Ergebnishaushalt 

Kommen wir nun zum Ergebnishaushalt. Die Gesamterträge belaufen sich auf TEUR 15.987 und die Gesamtaufwendungen auf TEUR 15.882. Das Finanzergebnis beläuft sich auf TEUR -79, so dass der vorgelegte Entwurf ein geringes Jahresergebnis von insgesamt rund TEUR 27 ausweist.

Doch nun zu den wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen:

Gesamterträge 

Die Gesamterträge belaufen sich auf TEUR 15.987. Im Wesentlichen sind die Erträge durch die 3 nachfolgenden, großen Ertragspositionen geprägt.

Die Steuern und steuerähnlichen Erträge i.H.v. TEUR 9.399 machen rund 59 % der Gesamterträge aus und stellen mit Abstand den größten Posten in diesem Bereich dar.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (TEUR 5.431) und die Gewerbesteuer (TEUR 2.664) machen gemeinsam rund 86 % im Bereich der Steuern und steuerähnlichen Erträge und bilden 51 % der Gesamterträge ab. Sie stellen daher die wichtigste Ertragsposition dar.

Das Aufkommen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist sowohl in Abhängigkeit von der aktuellen Höhe des Gesamtaufkommens an Einkommensteuer und damit auch in unmittelbaren Zusammenhang mit der Lage am Arbeitsmarkt zu sehen.

Die Höhe des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer Höhe berechnet sich auf der durch das Land Hessen festgesetzten Schlüsselzahl.

Zur Berechnung der Planzahlen wurden die aktuellen Ist-Daten der Gemeinde Hasselroth sowie die Orientierungsdaten des Vorjahres genutzt. Im Vergleich zum Plan 2019 mit TEUR 4.922 erhöht sich der Planansatz für das Jahr 2020 auf TEUR 5.431.

Im Bereich der Gewerbesteuer konnte auf Grund des aktuell positiven Verlaufs eine deutliche Anpassung erfolgen. Im Vergleich zum Plan 2019 mit TEUR 2.162 erhöht sich der Planansatz für das Jahr 2020 auf TEUR 2.664. Die größten Steuerzahler, die ich bereits persönlich auf meiner Firmentour besucht habe, versicherten mir, dass die Auftragsbücher auch schon für das Jahr 2020 gut gefüllt seien und sie daher mit einem ähnlichen oder leicht positiven Ergebnis wie in diesem Jahr rechnen.

Neben den Steuern und steuerähnlichen Erträgen stellen die Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte mit TEUR 2.006 eine wichtige Säule der Gesamterträge dar.

Die Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte umfassen alle Entgelte für erbrachte Leistungen einer Kommune, denen ein gesetzlich vorgeschriebenes „hoheitliches“ Leistungsverhältnis mit entsprechend rechtlich (Gesetz, Verordnung, Satzung) festgelegter Gegenleistung zugrunde liegt.

Die Benutzungsgebühren betragen mit TEUR 1.886 insgesamt 94 % der Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte und stellen 12 % der Gesamterträge dar.

Die Zuweisungen und Zuschüsse sind ebenfalls eine wichtige Position innerhalb der Gesamterträge und belaufen sich für das Haushaltsjahr 2020 auf insgesamt TEUR 3.156, wovon 76 % auf die Schlüsselzuweisungen entfallen (TEUR 2.391).

 Gesamtaufwendungen

Die Gesamtaufwendungen belaufen sich auf TEUR 15.882. Im Wesentlichen sind die Aufwendungen auch durch 3 große Aufwandspositionen geprägt. 

Die Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzlichen Umlagen stellen mit TEUR 6.693 den größten Posten im Bereich der Aufwandseite dar. Insgesamt stiegen die Aufwendungen in diesem Bereich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 597 an.

Mit insgesamt rund 42 % verursachen u.a. Kreis-, Schul- und Gewerbesteuerumlage noch vor den Personalaufwendungen mit TEUR 5.106 und damit mit rund 32 % einen großen auszugleichenden Aufwand.

Hier ist zu beachten, dass die Gemeinde in diesen Bereichen nur bedingt Einfluss nehmen kann.

Während sich die Umlagen aus der Berechnung der Daten des Kommunalen Finanzausgleichs ergeben, sind im Bereich der Personalkosten hauptsächlich erhöhte Kosten im Bereich der Kinderbetreuung, erhöhte gesetzliche Anforderungen sowie tarifrechtliche Erhöhungen hierfür Ausschlag gebend.

Die Kreis- und Schulumlage stellen mit insgesamt TEUR 5.207 rund 78 % der Aufwandsposition Steueraufwendungen einschl. gesetzlicher Umlagen dar.

Während der Hebesatz der Kreisumlage mit 35,97 % dem Hebesatz des Vorjahres entspricht, wurde der Hebesatz der Schulumlage von 15 % auf 16 % angehoben.

Und lassen Sie mich nun zur Einführung der sog. Heimatumlage des Landes Hessen kommen. Seit 1995 werden die Kommunen in den westdeutschen Flächenländern an den Belastungen der Länder durch die deutsche Wiedervereinigung beteiligt. Belastungen ergaben sich vor allem durch die Einbeziehung der ostdeutschen Länder in den Länderfinanzausgleich.

Zur Entlastung des Landeshaushaltes diente daher die erhöhte Gewerbesteuerumlage. Diese Regelung läuft zum 31.12.2019 aus, sodass am 01.01.2020 die Erhöhung der Gewerbesteuer um 29 Punkte entfällt und die Berechnungsgrundlage der Gewerbesteuerumlage hätte auf 35 Punkte sein sollen.

Dieser Wegfall hätte für die Gemeinde Hasselroth Minderaufwendungen in diesem Bereich von rund TEUR 183 auf Basis der Plandaten 2020 bedeutet.

Dem entgegen steht jedoch die Einführung der Heimatumlage des Landes Hessen aus dem Programm „Starke Heimat“. Der Vervielfältiger der neuen Heimatumlage beträgt 21,75 Punkte, sodass von den ursprünglichen o.g. Minderaufwendungen von TEUR 183 lediglich rund TEUR 45 direkt bei der Gemeinde Hasselroth als Minderaufwand verbleiben.

Die „abzuführende“ Heimatumlage, als Teil der Gewerbesteuerumlage beträgt aus heutiger Sicht voraussichtlich rund TEUR 138 für die Gemeinde Hasselroth.

Insgesamt beträgt der Ansatz der Gewerbesteuerumlage für das Planjahr 2020 somit TEUR 360 (35 Punkte Gewerbesteuerumlage zzgl. 21,75 Punkte Heimatumlage). Ohne Einführung der Heimatumlage hätte der Ansatz der Gewerbesteuerumlage TEUR 222 betragen.

In einer zweiten Modellberechnung versucht das Land Hessen mit Schreiben vom 02.09.2019 darzustellen, wie der Rückfluss der Heimatumlage in den Kommunen erfolgen soll, bzw. wie sich dies positiv auf die Gemeinde auswirken kann.

Das Land Hessen plant rund 100 Mio. € zur Erhöhung des Kommunalen Finanzausgleiches zu nutzen und die Schlüsselmasse zu erhöhen.

Weitere 120 Mio. € sollen in den Bereich der Kinderbetreuung fließen, sowie 20 Mio. € in die Digitalisierung der Kommunen.

Rund 80 % hiervon sollen pauschal an die Kommunen ausgezahlt werden. Die weiteren 20 % fließen in Förderprogramme wie bspw. Finanzierung längerer Öffnungszeiten der Kindertagesstätten.

Zum aktuellen Zeitpunkt bleibt der zu erwartende Mehraufwand für die Umsetzung dieser Projekte und Beantragung der damit verbundenen Fördermittel kritisch zu beobachten, da es zum Zeitpunkt der Haushaltsentwurfserstellung weder ein verabschiedetes Gesetz, noch einen Entwurf von Förderrichtlinien gibt.

Es ist nach wie vor offen oder unklar, inwiefern und in welcher Höhe die Gemeinde von diesen Förderprogrammen einen monetären Ausgleich erhält.

Bewußt haben wir uns weitestgehend – wie einige andere Gemeinden auch – aus der politischen Diskussion um das Programm Starke Heimat herausgehalten, weil jedes Mal – egal von welcher Seite – neue Zahlen ins Spiel gebracht werden.

Letztendlich ist es aber unser Geld, was uns vorenthalten wird und ich bleibe dabei, wir wissen vor Ort besser, wie wir dieses Geld hier hätten einsetzen können. Solidargedanke hin oder her.

Warten wir daher einmal die finalen Zahlen ab, die dann entsprechend auch in den Haushaltsberatungen eingebracht werden.

Die Personalaufwendungen steigen im Vergleich zum Planansatz 2019 von TEUR 4.678 auf einen Planansatz für das Jahr 2020 von TEUR 5.106. Im Wesentlichen ist dies durch Personalkosten in den Kindertagesstätten, Tariferhöhungen und altersbedingte Stufensteigerungen begründet.

Die dritte große Aufwandsposition stellen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit TEUR 2.587 dar und liegen geringfügig über dem Planansatz von 2019.

Bitte beachten Sie bei Ihren Beratungen, dass, wenn Sie Bezug auf die Vorjahre nehmen möchten, im Jahr 2018 bedingt durch den Einbruch bei der Einkommensteuer und Gewerbesteuer Maßnahmen auf die Jahre 2019 und 2020 verschoben wurden, die in die entsprechenden Haushaltsjahre eingeplant wurden bzw. nun sind, weil die Maßnahmen nicht länger geschoben werden konnten.

Deckungsfähigkeit innerhalb der Budgets und Übertragung von Budgetmitteln

Neu hereingenommen haben wir die Deckungsfähigkeit innerhalb der Personalaufwendungen sowie die Übertragbarkeit für Personalratsmittel.

 Finanzhaushalt

So und nun zum Finanzhaushalt. Der Finanzhaushalt stellt den Kapitalfluss der Gemeinde sowie die Investitionen dar.

Bereits seit 2019 muss der Haushalt auch im Bereich des Finanzhaushaltes ausgeglichen sein.

Dies bedeutet, dass der ordentliche Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens genauso hoch sein muss wie die Tilgungsleistung im Haushaltsjahr.

Diese Vorgabe erfüllt die Gemeinde gerade so.

Und diese Vorgabe müssen Sie bitte bei Ihren weiteren Haushaltsberatungen berücksichtigen.

Der ordentliche Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 2020 beträgt TEUR 258 und liegt damit um TEUR 2 höher als die veranschlagte Tilgungsleistung von TEUR 256.

Die Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich auf TEUR 2.926, hierfür sind keine Finanzierungen vorgesehen.

Bei einer Tilgungsleistung von 256.250 € beläuft sich die Nettoneuverschuldung auf 0,00 €.

Ebenso wie der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung ist seit dem Haushalt 2018 eine Liquiditätsreserve vorgeschrieben.

Diese muss gem. §106 (1) HGO mindestens 2 Prozent der Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre betragen.           

Der voraussichtliche Stand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2020 beträgt planerisch 1.905.178 € und erfüllt die Vorgaben der Liquiditätsreserve vollumfänglich.

Investitionen

Im Haushalt 2020 werden Investitionen mit einem Gesamtvolumen von TEUR 2.917 veranschlagt. Wesentliche Investitionen stelle ich Ihnen nachfolgend nun vor.

wesentliche Investitionen in 2020 sind (TEUR):

 

Neubau einer Kindertagesstätte                                                        1.027

Straßenausbau Baugebiet Karlstraße (Restbetrag)                       1.000

Straßenausbau Baugebiet Auf dem Sand (Teilbetrag)                     400

Außengelände Kita Neuenhaßlau                                                           25

Außenspielgeräte Spielplätze                                                                  20

GWG Feuerwehren                                                                                    20

BGA Feuerwehren                                                                                     34

Sirenenanlagen Feuerwehr                                                                      50

MLF Gondsroth                                                                                        210

Urnengräber                                                                                                45

 

 

Die Investitionen „Neubau einer Kindertagesstätte“ sowie „Straßenausbau Baugebiet Auf dem Sand“ werden nicht in 2020 abgeschlossen werden können, sodass für diese beiden Bereiche folgenden Verpflichtungsermächtigungen nötig sind:

Neubau einer Kindertagesstätte (Gesamtvolumen geschätzt: TEUR 4.111)

2021   TEUR 2.056              2022   TEUR 1.027

 Straßenausbau Baugebiet Auf dem Sand (Gesamtvolumen geschätzt: TEUR 660)

2021   TEUR 130                             2022   TEUR 130

 

Stellenplan

Im Stellenplan für das Haushaltjahr 2020 wurden folgende wesentlichen Veränderungen vorgesehen:

Im Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung erfolgte eine Neustrukturierung der Aufgabengebiete, sodass zukünftig der Bereich Finanzen organisatorisch vom Bereich Haupt- und Personalamt getrennt ist. Bedingt durch diese Änderung musste auch eine Anpassung des Stellenplans erfolgen.

Hierzu wurde die Stelle der Leitung Haupt- und Personalverwaltung auf die Besoldungsgruppe von A 13 auf A 12 nach unten angepasst.

Analog hierzu wurde für die Leitung der Finanzen eine Stelle im Bereich der Beschäftigten von der Entgeltgruppe 10 in die Entgeltgruppe 11 angehoben.

Für die stellvertretende Leitung der Finanzverwaltung wird analog der übrigen stellvertretenden Amtsleitungen und dem Tarifvertrag entsprechend eine Stelle der Entgeltgruppe 9c zur Verfügung gestellt, dafür entfällt eine weitere Stelle der Entgeltgruppe 10 in diesem Bereich, sodass statt bisher zwei Stellen der Entgeltgruppe 10 nun eine Stelle der Entgeltgruppe 11 und eine der Entgeltgruppe 9c zugeordnet wurde.

Die Kosten auf Grund der Änderung des Stellenplanes ist bei entsprechender Eingruppierung der Beamten/Beschäftigten in die dem Stellenplan entsprechenden Besoldungs-/Entgeltgruppen aufwandsneutral für die Gemeinde Hasselroth.

Neben den Anpassungen durch die organisatorische Umstrukturierung im Bereich der Inneren Verwaltung wurde eine 0,5-er Stelle der Entgeltgruppe 8 geschaffen. Die Gemeinde muss sich in den kommenden Jahren einigen Neuerungen stellen.

Hierunter fallen die Einführung der Umsatzsteuer, das OZG (Onlinezugangsgesetz) sowie die Abrechnung im Bereich Forst, welche Hessen Forst zukünftig nicht mehr übernehmen darf.

Durch die Schaffung dieser Stelle sollen die zusätzlichen Arbeiten abgedeckt werden, sie kann durch eine Beschäftigte, welche 2020 aus der Elternzeit zurückkehren wird, besetzt werden.

Weiterhin steigen auch die Aufgaben der Bauhofmitarbeiter im Gesamten stetig.

Eine neue Facharbeiterstelle (Entgeltgruppe 5) sowie eine Stelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes wurden daher geschaffen, um auch zukünftig einen reibungslosen Ablauf und die Erfüllung aller Tätigkeiten gewährleisten zu können.

Besonders erfreulich ist es, dass die Gemeinde Hasselroth auch im Jahr 2020 eine(n) Auszubildene(n) einstellen möchte.

Daher wurde eine weitere Auszubildendenstelle geschaffen.

In den kommenden 5 Jahren werden insgesamt 5 Mitarbeiter/innen der Verwaltung in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Diese Personalveränderung soll durch eine zusätzliche Auszubildendenstelle frühzeitig durch eigenen Nachwuchs für die Verwaltung gesichert werden.

In Zeiten von Fachkräftemangel, der auch in der Verwaltung mehr und mehr zu verzeichnen ist, möchte man so ein Zeichen setzen und auf eigene Leute bauen.

Mit insgesamt 56 Beschäftigten stellt der Bereich des Sozial- und Erziehungsdienst den größten Bereich der Beschäftigten.

Auf Grund der stetig ansteigenden Betreuungsstunden (die Eltern melden ihre Kinder immer länger in der Kindertagesstätte an) sowie die Schaffung der Waldgruppe in der Kindertagesstätte am Krähenwald wurden 3 zusätzliche Erzieherstellen der Entgeltgruppe 8a geschaffen.

Im Weiteren wurde die Anzahl der Erzieherinnen im Anerkennungsjahr (Ausbildung) von 3 auf 9 angehoben. Dies resultiert aus der Umstellung des Ausbildungssystems.

Seit dem Jahr 2019 ist es möglich, die Ausbildung zum/ Erzieher/in in Teilzeit zu absolvieren. Bedingt durch diese Änderungen sind die sogenannten Anerkennungspraktikanten nicht wie bisher ein Jahr lang, sondern zukünftig drei Jahre in der jeweiligen Kindertagesstätte beschäftigt.

Die Gemeinde möchte jedoch weiterhin jedes Jahr 3 Anerkennungspraktikanten einstellen, sodass es hier zu einer Überschneidung kommt und um besten Falle zeitgleich 9 Anerkennungspraktikanten bei der Gemeinde beschäftigt sind.

In Zeiten des Erziehermangels und mit der Aussicht auf den Bau einer neuen Kindertagesstätte ist die Ausbildung der Erzieher unabdingbar, um so auch für diesen Bereich weiterhin aus Kräfte aus den eigenen Reihen setzen zu können.

Auf Grund der durchaus akzeptablen und finanziell zumindest gesicherten Lage wurde im Haushalt 2020 auf eine Stellenbesetzungssperre verzichtet. Diese war in Vorjahren im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eingeführt worden.

Da nun im zweiten Jahr in Folge auf ein Haushaltssicherungskonzept verzichtet werden konnte und die finanzielle Lage der Gemeinde als gesichert eingestuft werden kann, wurde diese in der Satzung nicht mehr vorgesehen.

Demografischer Wandel

Gemäß § 6 (2) S.2 GemHVO soll auch dargestellt werden, welche Auswirkungen sich durch die erwartete Bevölkerungsentwicklung auf die Gemeinde und ihre Einrichtungen voraussichtlich ergeben werden.

Die Hessen Agentur geht in ihrer zum Stichtag 31.12.2017 veröffentlichten Prognose der Bevölkerungsentwicklung von einem Zuwachs von insgesamt 2,2 % für die Gemeinde Hasselroth aus, wobei dies deutlich unter dem Kreisdurchschnitt (4,2 %) und knapp unter dem Landesdurchschnitt (3,1 %) liegt.

Nicht unbeachtet sollte man in dieser Prognose jedoch die differenzierten Werte lassen. So ist mit dem „Hoch“ der Einwohnerzahl in 2020 zu rechnen, welches dann in der Prognose zwischen 2020 und 2030 um 1,2% abnimmt.

Da das Bevölkerungswachstum jedoch einhergeht mit der Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten und zum aktuellen Zeitpunkt das Baugebiet „Auf dem Sand“ in den Planungen ist, kann hier von einer positiven Abweichung zur Prognose ausgegangen werden.

Im Weiteren ist derzeit eine Entwicklung in Hasselroth zu verzeichnen, dass viele Bestandsbauten von jungen Familien mit teilweise bis zu 3 Kindern übernommen. Eine sehr schöne Entwicklung.

Neben der Anzahl der Einwohner ist auch der Altersschnitt eine weitere Betrachtungsweise.

Die Hessen Agentur bindet dies ebenfalls in ihren Vergleich ein. So hatte die Gemeinde Hasselroth in 2000 ein Durchschnittsalter von 40,9 Jahren, welches gemäß der letzten Prognose in 2030 bei 49,0 Jahren liegen soll. Man sieht der Altersdurchschnitt der Gemeinde steigt nach den letzten Prognosewerten deutlich an.

Betrachtet man die tatsächlichen Zahlen der Gemeinde Hasselroth in den vergangenen Jahren, so zeichnet sich dieser Trend aktuell jedoch nicht so stark ab wie prognostiziert.

Insgesamt ist die Einwohnerzahl von Hasselroth in den vergangenen Jahren als gleichbleibend zu bezeichnen. Der Wert zum 03. Juli 2019 von 7.374 Einwohnern entspricht fast genau dem Wert von 7.376 Einwohnern zum 30. Juni 2016.

Der Bevölkerungsstruktur von Hasselroth wird sich in den kommenden Jahren ändern, der Bevölkerungsanteil der Rentner wird steigen, dies hat dauerhaft auch Auswirkungen auf die Berechnung der Einkommensteueranteile der Gemeinde.

Ebenso wird in naher Zukunft durch die Fertigstellung des Baugebietes und der damit hoffentlich einhergehenden Zuzüge von jungen Familien ebenso eine Anpassung der Aufwendungen geschehen, da bspw. der Bau und Betrieb der neuen Kindertagesstätte finanziert werden muss.

Betrachtet man sich die Gesamtsituation haben die einzelnen Bereiche jeweils Einfluss auf die Ertrags- sowie Aufwandsituation der Gemeinde und werden Hasselroth zukünftig vor neue Aufgaben und Herausforderungen stellen.

Schlussbemerkung und Ausblick

Auch für das Haushaltsjahr 2020 wird der Haushaltsausgleich das Ziel der Gemeinde Hasselroth darstellen. Ein planerischer Überschuss von 26.578 € lässt hier keine großen Sprünge zu.

 

Ergebnishaushalt
Gesamtbetrag der Erträge 16.007.628 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen -15.981.050 €
Überschuss 26.578 €

 

Stetig wachsende Aufwendungen müssen vor allem durch eine wirtschaftliche Haushaltsführung abgefangen werden, um den Bürgern Steuererhöhungen ersparen zu können.

Für den Haushalt 2020 konnte von der Anhebung der Hebesätze sowie sonstiger Gebühren abgesehen werden. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt unverändert 420 v.H.

Auch die Steuersätze für die Grundsteuer A+B betragen unverändert 370 v.H. bzw. 400 v.H. Die Beibehaltung der drei genannten Hebesätze haben Sie dankenswerter Weise schon in einer vorangegangenen Gemeindevertretersitzung beschlossen.

Wir bewegen uns nach Expertenmeinungen am Rande einer Rezession. Der Konjunkturboom in Deutschland ist vorbei, so eine Prognose der 5 führenden Wirtschaftsinstitute.

Die Wachstumserwartungen insbesondere für das laufende Jahr 2019 und das kommende Jahr 2020 wurden im Vergleich zu den bisherigen Prognosen deutlich gedämpft.

National wird die Konjunktur durch den Fachkräftemangel, Lieferengpässen sowie Herausforderungen in der Autoindustrie gebremst. Auch der immer noch ungelöste Brexit ist nicht gerade sehr förderlich für unsere Konjunktur.

Ein positiver Verlauf der Gewerbesteuer mit dem Signal der Unternehmen, dass diese zunächst auch in 2020 beständig sein wird, macht einen Ausgleich möglich.

Ein dauerhaftes mehrjähriges Hoch der Gewerbesteuer kann jedoch auf Grund der aktuellen Wirtschaftsprognosen aus heutiger Sicht eher ausgeschlossen werden.

Daher müssen die defizitären Bereiche zukünftig genauer beobachtet werden.

Betrachtet man also die einzelnen Budgets, so sind es der Teilhaushalt 6 sowie der Teilhaushalt 12 die in diesem Jahr ein deutlich höheres planerisches Defizit ausweisen. 

Teilhaushalt 6

Der Teilhaushalt 6 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ist um 401.900 € gestiegen. Der Teilhaushalt setzt sich aus den Produktgruppen Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege, Jugendarbeit und gemeindeeigene Tageseinrichtungen für Kinder zusammen.

88 % des erhöhten Defizits des Teilhaushaltes entfallen auf das Produkt 36501 – Gemeindeeigene Tageseinrichtungen für Kinder.

Die gemeindeeigenen Kindertagesstätten weisen 2020 insgesamt ein Defizit von rund 2,5 Mio. Euro aus (Tendenz steigend!).

Dies bedeutet einen Fehlbetrag pro Einwohner in Höhe von 340,10 €, welcher durch Steuererträge und andere Erträge gedeckt werden muss.

Am steigenden Defizit in diesem Bereich sieht man, dass die Anforderungen an eine gute Betreuung der Kinder stetig wachsen und dies entsprechend auch Geld kostet.

Wir alle wissen, eine Kostendeckung darf im Bereich der Kindertagesstätten nie das Ziel sein. Jedoch stehen die Erträge aus Benutzungsgebühren hier den Aufwendungen und Betreuungsangeboten entgegen und dürfen daher nicht unbeachtet bleiben.

So müssen zukünftig vertragliche Gebührenanpassungen oder eine Überarbeitung der Angebote geprüft und ggf. in Betracht gezogen werden, um das Defizit in diesem Bereich zu verringern.

Ich weiß, dass ist keine schöne Nachricht, aber wir alle können hier nicht länger die Augen verschließen.

Klar, ist es immer einfacher, die Steuern und Gebühren zu erhöhen, aber es sei in diesem Zusammenhang auch erlaubt, dass wir zukünftig diesen Bereich der Kinderbetreuung kritisch analysieren und ggfs. hinterfragen müssen.

Denn, lange kann es sich eine Gemeinde wie Hasselroth nicht leisten, jedes Jahr ein Defizit von 2,5 Mio.€ und mehr auszugleichen. Doch dies ist nicht nur ein Hasselrother Problem.

Fast alle Kommunen, und lassen wir Kommunen wie Eschborn und Biebergemünd mal bitte außer Acht, haben Probleme die Defizite auszugleichen.

Sollten die Kommunen aber weiterhin alleine gelassen werden, müssen wir vor Ort entsprechend handeln.

Oder aber die „große Politik“ behandelt die Aufgaben der Kinderbetreuung zukünftig bspw. ähnlich wie die Schulbetreuung oder gibt uns mehr Zuschüsse für diesen Bereich.

Teilhaushalt 12

Der Teilhaushalt 12 – Verkehrsflächen und ÖPNV ist um rund 200.000 € angestiegen. Dies basiert ausschließlich auf den geplanten Reparaturarbeiten der Durchfahrtstraße in Gondsroth, welche mit TEUR 200 angesetzt wurde.

Da es sich hierbei nicht um eine grundhafte Sanierung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben handelt, musste dies im Ergebnis und nicht im Finanzhaushalt dargestellt werden. Ebenso werden hierdurch keine Straßenbeiträge der Anwohner erhoben.

Solche Einzelmaßnahmen, werden auch zukünftig entstehen, um bspw. das Straßennetz der Gemeinde in einem guten Zustand zu erhalten und lassen sich nicht umgehen. Diese Mehraufwendungen belasten jedoch das Ergebnis und müssen ebenfalls durch bspw. Steuererträge gedeckt werden. Nichtsdestotrotz sollte auch in Hasselroth begonnen werden, sich mit der zukünftigen Behandlung von sog. Straßenausbaubeiträgen (Keine Erschließungskosten!) zu beschäftigen.

Im Bereich der Liquiden Mitteln ist die Gemeinde Hasselroth gut aufgestellt. Bereits im zweiten Jahr in Folge kann auf eine Kreditaufnahme verzichtet werden, sodass die Nettoneuverschulung auch im Jahr 2020 0,00 € beträgt.

Betrachtet man die Mittelfristige Finanzplanung, so ist es sehr erfreulich, dass auch in den kommenden Jahren von einer Kreditaufnahme verzichtet werden kann. Ausnahme hierfür bildet der „Hessenkassenkredit“, welcher im Rahmen der Förderung des Projektes „Neubau einer Kindertagesstätte“ voraussichtlich im Jahr 2021 aufgenommen werden wird. Hiervon wird das Land Hessen rund 8/9 des Kreditbetrages im Rahmen des Investitionsprogrammes übernehmen.

Ein Kassenkredit also ein sog. Dispo in Höhe von 1.000.000 € wurde ausschließlich zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Notfalle in die Haushaltssatzung aufgenommen.

Wenn wir keinen Kassenkredit in die Haushaltssatzung aufgenommen hätten, wäre der vorliegende Haushalt sogar genehmigungsfrei gewesen. Doch wäre es meines Erachtens fahrlässig, ohne Dispolinie zu planen.

Gemeinsames Ziel von Verwaltung und Politik ist es, die Gemeinde weiterhin auf einigermaßen gesunden Beinen stehen zu lassen.

Hierzu müssen gewonnene Erkenntnisse sowie Steuerungspotentiale weiterhin ausgenutzt werden.

Das Berichtswesen der Gemeinde wurde daher im Jahr 2019 weiter angepasst. Die nötige Transparenz wird so geschaffen, um gemeinsam den Haushalt im Blick zu haben und um ggfs. frühzeitig gegensteuern zu können.

Der Gemeindevorstand erhält hierzu monatlich einen Bericht. Die Gemeindevertretung wird zum 30.04., 31.07., 31.10. und zum Ende des Jahres über den aktuellen Haushaltsvollzug unterrichtet. Sollten es die aktuellen Situationen nötig machen, wird unterjährig eine Information an die Gremien verteilt.

In den kommenden Jahren warten einige Großprojekte innerhalb der Verwaltung auf die Gemeinde.

Zunächst folgt zum 01.01.2021 die Umsetzung des §2b Umsatzsteuergesetz.

Hierfür müssen im kommenden Jahr alle Erträge und Aufwendungen der Verwaltung hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht geprüft werden. In diesem Rahmen wird es im Haushaltsjahr 2020 auch zu Satzungsänderungen oder vergleichbaren Vorgängen kommen.

Hierüber wird die Verwaltung in den Berichten regelmäßig berichten und benötigte Satzungsänderungen fristgerecht vorlegen.

Bereits durch die Einführung der gesetzlichen Regelungen zum e-Government 2013 sowie ab Ende 2022 das Onlinezugangsgesetz sind die Gemeinden und natürlich auch die Gemeinde Hasselroth dazu verpflichtet, verschiedenste Verwaltungsprozesse (insgesamt über 500 Prozesse) auf dem elektronischen Wege anzubieten.

Auch hier wird es bereits im Haushaltjahr 2020 sowie den folgenden Haushaltsjahren zu Vorarbeiten und ersten Umstellungen kommen.

Die Basis wurde hier bereits durch die Einführung der eAkte (elektronische Aktenführung) in zwei Bereichen der Verwaltung im Jahr 2019 geschaffen.

Ebenso soll eine Umstellung der EDV erfolgen. Hierzu wird angestrebt, ein Leasing- und Wartungsvertrag mit der ekom21 abzuschließen, um so für die Einführung des OZG gut gewappnet zu sein, da die ekom21 auch im Rahmen OZG der Hauptanbieter ist.

Mehrkosten sind durch diese Umstellung zunächst nicht zu erwarten, da verminderte Abschreibungen sowie verminderter Aufwand im Bereich Wartungskosten EDV dem Leasing- und Wartungsvertrag der ekom21 gegenüberstehen.

Im Weiteren steht auch noch die Änderungen der gesetzlichen Regelung zur Grundsteuererhebung in den kommenden Jahren an.

Hier muss der Gesetzgeber gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bis zum 31.12.2019 eine neue gesetzliche Grundlage und Neuregelung der Berechnung der Grundsteuer vorlegen, welche spätestens zum 31.12.2024 umgesetzt werden muss.

Auch wenn dies im Bereich der Grundsteuer der Gemeinde Hasselroth für das Haushaltsjahr 2020 zunächst keine Änderung bedeutet, muss dies weiterhin beobachtet werden.

Weiterhin sollte an dieser Stelle auch nochmals die Einführung der „Heimatumlage“ genannt werden, da hier weder die genauen finanziellen Auswirkungen, noch der Mehraufwand hinsichtlich Beantragung von Projektgeldern an die Verwaltung absehbar ist.

Abschließend haben die politischen Verantwortlichen, das von der Verwaltung entwickelte Zahlenwerk nun in den Händen, welches in den vergangenen Wochen durch die Rathausmitarbeiter erstellt wurde und nun zur Beratung vorliegt.

Es ist nun weiterhin an den Gremien der Gemeinde Hasselroth den Weitblick auch im Anbetracht der zukünftigen Generationen zu wahren, die neuen Aufgaben und Herausforderungen gemeinsam nicht aus dem Blick zu verlieren und die Gemeindefinanzen, welche aktuell auf einem einigermaßen soliden Grundstock stehen, zu sichern und durch orientierte und zielgerichtete politische Entscheidungen voran zu bringen.

Bevor ich nun zum Ende gelange, möchte ich mich bei all meinen Mitarbeitern bedanken.

Ein großes Dankeschön geht an meine Verwaltung und insbesondere an meine Finanzverwaltung, dass heute schon ein relativ solider und vor allem ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann.

In vielen Überstunden haben wir seit Sommer begonnen, gemeinsam mit den Budgetverantwortlichen im Rathaus und erstmals in mehreren gemeinsamen Sitzungen mit meinen Führungskräften der Kindertagesstätten und der Feuerwehren, diesen Haushaltsentwurf zu erstellen.

Diese gemeinsamen Sitzungen haben auch dazu beigetragen, dass ein besseres Budgetverständnis geschaffen und der Blick auf das gesamte Zahlenwerk mit all seinen Querverbindungen und Herausforderungen geschärft wurde.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

GV-Sitzung vom 17.10.2019 TOP 3 Mitteilungen Gemeindevorstand/BGM!

Sehr geehrter Herr Peter, liebe Kolleginnen und Kollegen der Gemeindevertretung, liebe Gäste,

anbei meine Mitteilungen zur heutigen Sitzung.

Ich habe versucht, die Themenblöcke wie gehabt einigermaßen zu ordnen:

 Hauptamt/-verwaltung/Finanzen:

Neu: Car-Sharing in Hasselroth – Fa. miKar

Ab nächstes Jahr können wir in Hasselroth auch ein Car-Sharing der besonderen Art – ähnlich wie in Steinau und in Bad Soden-Salmünster- anbieten. Die Firma mikar stellt voraussichtlich im 1. Halbjahr von 2020 im Gemeindegebiet ein Car-Sharing Fahrzeug zur Verfügung. Das Fahrzeug (ein Neun-Sitzer Marke Renault) wird aus Werbemitteln finanziert.

Der Gemeinde entstehen hierzu keinerlei Kosten.

Die Gemeinde stellt lediglich einen Stellplatz für den Zeitraum von 4 Jahren für das Fahrzeug zur Verfügung und lässt sich von den Mietern (bei erstmaliger Nutzung) die entsprechende Fahrerlaubnis vorlegen.

Die voraussichtlichen Mietkosten für Nutzer liegen bei 39,90€ pro Tag bzw. 4,90 € pro Stunde. Die Buchung und das spätere Öffnen des Fahrzeugs funktioniert rund um die Uhr mittels App, so wie wir es schon aus den Großstädten kennen.

Als Stellplatz wurde der Parkstreifen in der Barbarossastraße, gegenüber dem Friseur „Jasmin“ ausgewählt.

Der Kooperationsvertrag stellt eine Bereicherung im Sinne der Mobilität für die Einwohner von Hasselroth dar.

Einstellung von Auszubildenden als Verwaltungsfachangestellte

Es ist beabsichtigt, für das Jahr 2020 einen jungen Menschen als Verwaltungsfachangestellten auszubilden.

In den kommenden 5 Jahren werden insgesamt 5 Mitarbeiter/innen der Verwaltung in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Diese Personalveränderung soll durch eine zusätzliche Auszubildendenstelle frühzeitig durch eigenen Nachwuchs für die Verwaltung gesichert werden. Auf die öffentliche Ausschreibung gingen bis zum Stichtag 24!! Bewerbungen ein.

Erstmals haben wir ein Auswahlverfahren (Online-Test-Verfahren) durchgeführt. Dieses Auswahlverfahren dient dazu, sich ein „Bild“ über den Wissensstand des Bewerbers in den Bereichen Allgemeinwissen, Allgemeinwissen/Wirtschaft, Sprachkompetenz Deutsch und über Rechenkenntnisse zu machen.

Die Auswertung erfolgt über eine Fachfirma.

Anhand der eingehenden Ergebnisse der Auswertung werden die Bewerber dann zu einem abschließenden Vorstellungsgespräch eingeladen.

Ordnungsamt:

Einführung der e-Akte und von Bürgermonitoren im Einwohnermeldeamt

Mit dieser Einführung ist ein weiterer großer Schritt bei der Umsetzung des Online Zugangs Gesetzes sowie zur Verbesserung des Services für Besucher des Einwohnermeldeamtes erreicht worden.

Zukünftig können unsere Kunden per Tablet mitverfolgen, wie unsere Mitarbeiter die Kundenanträge bearbeiten. Auch können unsere Kunden seit Montag digital auf dem Tablet unterschreiben und auch Passbilder werden eingescannt und wieder ausgehändigt.

Darüber hinaus ist mit der digitalen Speicherung von Anträgen, Formularen sowie von weiteren notwendigen Unterlagen eine enorme Ersparnis an Papier sowie in der Archivierung zu erwarten.

Geschwindigkeitsmessungen abends bzw. nachts.

Es finden nun regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen in den Abend- und Nachstunden statt. Hierbei werden zukünftig auch Seitenstraßen, die als „Abkürzungen“ genutzt werden (z.B. Obere Heeg, Taunusstraße) überwacht werden.

Bei der letzten Messung in Gondsroth, die letzte Woche zwischen 20.00 Uhr und 23.00 Uhr erfolgte, wurde ein Fahrzeugdurchlauf von 340 Fahrzeugen festgestellt.

Hiervon waren über 100 Fahrzeuge zu schnell und es wurden entsprechende Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.

D.h., jedes dritte Fahrzeug war zu schnell.

Befahren von Feldwegen

Das illegale Befahren von Wald- und Feldwegen nimmt immer mehr zu. Es ist daher in Zusammenarbeit mit den Jagdpächtern eine Flyer-Aktion gestartet worden, um die Bürger auf das Befahrungsverbot hinzuweisen.

Da es nicht immer sinnvoll ist, gleich Strafzettel zu verteilen, werden diese Flyer nun in der nächsten Zeit an Autofahrer verteilt, um weiter zu sensibilisieren. 

Bauverwaltung:

Lärmschutzwand am Haltepunkt Niedermittlau

Die Deutsche Bahn hat im September mitgeteilt, dass die Bauarbeiten zum Lückenschluss der Lärmschutzwand am Haltepunkt der Bahn in Niedermittlau Mitte November beginnen und bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Damit wird eine von der Gemeinde seit langem angemahnte und überfällige Maßnahme durchgeführt und die gesamte Maßnahme Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs in Form einer kleinen Umgehungsstraße zum Abschluss gebracht.

Wald-KITA

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für den Bauwagen vergeben, sodass – wie geplant – im Frühjahr mit der Aufstellung desselben und mit dem Betrieb der Wald-KITA begonnen werden kann, was eine Bereicherung des gemeindlichen Angebotes für die Kinderbetreuung darstellt.

Thekenanlage Friedrich-Hofacker-Halle

Anfang Oktober wurde die neue Thekenanlage mit einer zusätzlichen Gläserspülmaschine in der Friedich-Hofacker-Halle eingebaut. Dies Maßnahme konnte rechtzeitig vor der Niedermittlauer Kerb – die an diesem Wochenende hier in der Halle stattfindet – umgesetzt werden.

Umgehungsstraße – Machbarkeitsstudie

Am 25. November findet nun die gemeinsame Vorstellung der Machbarkeitsstudie Umgehungsstraße Freigericht/Gondsroth in den Räumlichkeiten bei Hessen mobil statt.

Aus Freigericht sind Albrecht Eitz und sein Bauamtsleiter Dassinger bei der Vorstellung dabei und von uns Matthias Rösch und ich.

Ich konnte in diesem Zusammenhang auch erreichen, dass ich zwei Vertreter der IG mitnehmen darf.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

 

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