Aktuelle Informationen aus der Sitzung der Gemeindevertreter Hasselroth am 07.01.2021

Bei den Sitzungen der Gemeindevertreter unserer Gemeinde handelt es sich um öffentliche Sitzungen.

Jeder kann diese als Zuhörer/-innen besuchen – in Zeiten von Corona ist dies jedoch nur mit Begrenzung der Personenanzahl möglich.

Grundsätzlich kann ich nur allen Bürgerinnen & Bürgern ans Herz legen, dies auch zu tun. Hier können Sie hautnah mit erleben, wie Ortspolitik gestaltet wird.

Die GNZ hat in ihrer Ausgaben vom 08.01.2021 ausführlich über die Sitzung berichtet :
(mit freundlicher Genehmigung der GNZ Redaktion)

 

                 

 

Und da ich für eine offene Kommunikation und Transparenz stehe anbei auch der Original-Wortlaut meiner Redebeiträge zum Nachlesen :

GV-Sitzung vom 07.01.2021 – TOP 3 Mitteilungen Gemeindevorstand/BGM!

Sehr geehrter Herr Peter, liebe Kolleginnen und Kollegen der Gemeindevertretung, liebe Gäste,

ich wünsche Ihnen ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr 2021.

Anbei meine Mitteilungen zur heutigen Sitzung.

Ich habe versucht, die Themenblöcke wie gehabt einigermaßen zu ordnen:

Finanzen, IT und Digitalisierung

Digitalisierung:

Zum 01.01.2021 wurde das bisherige Amt „Finanzen“ zum Amt „Finanzen, IT und Digitalisierung“ und auch die nächsten Schritte im Rahmen der Digitalisierung wurden bereits eingeleitet.

Pünktlich zum 01. Januar 2021 ist die Zahlung per Onlinebezahlmöglichkeiten wie beispielsweise Paypal möglich, hierzu werden in den kommenden Wochen weitere Informationen an die Bürger erfolgen.

Ab März 2021 wird es dann, wie bereits angekündigt, möglich sein, die Termine bei der Verwaltung zusätzlich zur telefonischen Vereinbarung auch online über die Homepage zu vereinbaren.

Die weiteren großen Schritte der Digitalisierung sowie das Digitalisierungskonzept werden dann im Rahmen der Digitalisierungsberatung im April gemeinsam mit der ekom21 erarbeitet und nach Fertigstellung den Gremien vorgelegt. 2 von 4 Modulen der Beratungsleistungen sind hierbei durch das Programm „Starke Heimat Hessen“ gefördert, sodass die Gemeinde Hasselroth nur die Hälfte der Kosten zu tragen hat.

Finanzen:

Im Bereich der Finanzen wurde bereits mit den ersten Aufgaben zur Erstellung des Jahresabschlusses 2020 begonnen. Dieser ist gesetzeskonform bis zum 30.04.2021 durch den Gemeindevorstand aufzustellen und dem Amt für Prüfung und Revision vorzulegen. Die Jahresabschlüsse 2018 sowie 2019 wurden dem Amt für Prüfung und Revision vorgelegt, sind zum aktuellen Zeitpunkt jedoch noch nicht geprüft.

Am 16. und 17.12.2020 fand die turnusmäßige unvermutete Kassenprüfung statt und es wurde eine ordnungsgemäße Buchführung bestätigt. Es kam zu keinen wesentlichen Beanstandungen. Im Rahmen der Prüfung ergab sich u.a. lediglich, dass die Gemeinde Hasselroth aufgrund der Geldanlagen eine Anlagerichtlinie zu erstellen hat. Diese wird nun intern durch die Finanzverwaltung vorbereitet und der kommunalen Vertretungskörperschaft zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Gemäß der anstehenden Änderung der GemHVO ist in den Jahresabschlüssen 2020 bis 2022 ein Ausgleich ordentlicher Defizite auch mit dem sich am 31.Dezember 2020 ergebenden Betrag der außerordentlichen Rücklage zulässig. Von dieser Möglichkeit wird die Gemeinde Hasselroth Gebrauch machen, um so zunächst auf eine Abschmelzung der ordentlichen Rücklage zu verzichten und als erstes die außerordentlichen Rücklagen zu verbrauchen.

Ordnungsamt/Einwohneramt:

Altflächen und Altlastenregister:

Mit E-Mail vom 22.12.2020 wurden alle Kommunen des Main-Kinzig-Kreises von der Kommunalaufsicht über den Erlass des Hessischen Innenministeriums betreffend die Aufforderung an die säumigen Gemeinden zur Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten (Gz.: IV 13 – 81d-01-17/001) unterrichtet.

Von der Kommunalaufsicht wurde angeordnet, dass diese Verfügung in Form einer Mail gemeinsam mit dem ministeriellen Erlass vom 17.12.2020 gemäß § 50 Absatz 3 HGO der Gemeindevertretung/ Stadtverordnetenversammlung vollständig zur Kenntnis gegeben werden muss.

Mit E-Mail vom 23.12.2020 wurde die Kommunalaufsicht des Main-Kinzig-Kreises, Herr Rudel, darüber informiert, dass die Gemeinde Hasselroth nicht zu den säumigen Kommunen gehört. Die Altflächen und Altlastendateien für Hasselroth wurden in 2020 komplett überarbeitet und aktualisiert sowie dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie per DATUS Online bereits am 08.12.2020 übermittelt worden.

Die Verfügung sowie der Erlass liegen ihnen gemäß Anordnung schriftlich zur Kenntnisnahme vor.

Bauamt/Bauhof:

Abholung der Weihnachtsbäume in Hasselroth:

Aufgrund verschiedener Nachfragen (weil es in einigen Kommunen in diesem Jahr anders praktiziert wird) noch einmal der folgende Hinweis für Hasselroth.

Die Weihnachtsbäume werden wie in den vergangenen Jahren von unserem Bauhof abgeholt. In Niedermittlau und Gondsroth am 11.01.2021 und in Neuenhaßlau am 12.01.2021!

 

GV-Sitzung vom 07.01.2021 – TOP 4.1 Planänderung Dorfweiher

Sehr geehrter Herr Peter, liebe Kolleginnen und Kollegen der Gemeindevertretung, liebe Gäste,

Ich versuche nun eine „long story short“ zu machen. Mir war von Beginn an wichtig, beim Thema Dorfweiher die Emotionen herauszunehmen und das Thema wieder auf die sachliche Ebene zu bringen. Auch war mir und meiner Verwaltung wichtig, mit den bisherigen Beteiligten wie der Fa. Geo-Consult gemeinsam mögliche Lösungen zu finden und alle bis zum heutigen Tag getätigten Schritte eng und im Einvernehmen mit der Unteren Wasserbehörde des MKK abzustimmen und auch durchzuführen. Viele Gespräche haben bis zum heutigen Tag darüber hinaus stattgefunden. Mit den Gremien, mit Ihnen den Fraktionen, mit der Interessengemeinschaft, mit dem Angelsportverein, den unmittelbaren Nachbarn und vielen weiteren Personen.

Ich bin froh, dass wir nun heute Abend die Ihnen vorliegende Gemeindevorstandsvorlage zur Abstimmung bringen. Der Gemeindevorstand hat dazu das Büro WMEC GmbH, Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft, Bad König, beauftragt gemeinsam mit der Fa. Geo-Consult die damals vorgestellten Überlegungen einer partiellen Böschungssicherung fachlich zu erarbeiten. Diese nunmehr vorliegende Planung wurde mit der Bauverwaltung der Gemeinde und dem MKK, Untere Wasserbehörde, unter Einbindung des Naturschutzes vorabgestimmt.

Nach heutiger Beschlussfassung durch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Gemeindevertretung, ist zeitnah ein entsprechender Änderungsantrag beim MKK, Untere Wasserbehörde, zu stellen, damit noch vor Ablauf der vom MKK damals gesetzten Frist hier eine geänderte Bescheidung erfolgen kann.

Ich denke, in den vergangenen Sitzungen wurden Ihnen alle Fragen ausreichend beantwortet, alle Zahlen-Daten-Fakten auch transparent vorgestellt und nun liegt Ihnen eine in meinen Augen vernünftige Lösung vor.

Es liegt Ihnen heute Abend auch ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor, auf Anmerkungen hierzu werde ich jedoch im Interesse des Gesamtzieles verzichten.

Ich würde mich daher sehr freuen, wenn Sie unserer Vorlage mit den Ergänzungen heute Abend zustimmen würden.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

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