Aktuelle Informationen aus der Sitzung der Gemeindevertretung Hasselroth am 18.11.2021

Am 18.11.2021 hat die Sitzung der Gemeindevertretung Hasselroth stattgefunden.

Bei den Sitzungen der Gemeindevertreter unserer Gemeinde handelt es sich um öffentliche Sitzungen.

Jeder kann diese als Zuhörer/-innen besuchen – in Zeiten von Corona ist dies jedoch nur mit Begrenzung der Personenanzahl möglich.
Grundsätzlich kann ich nur allen Bürgerinnen & Bürgern ans Herz legen, dies auch zu tun. Hier können Sie hautnah mit erleben, wie Ortspolitik gestaltet wird.

Und da ich für eine offene Kommunikation und Transparenz stehe anbei auch der Original-Wortlaut meiner Redebeiträge zum Nachlesen :

GV-Sitzung vom 18.11.2021 – TOP Mitteilungen Gemeindevorstand/BGM!

Sehr geehrter Herr Ries, liebe Kolleginnen und Kollegen der Gemeindevertretung, liebe Gäste,

Anbei meine Mitteilungen zur heutigen Sitzung.

Bevor ich zu den einzelnen Themen aus den Fachbereichen komme, möchte ich eine Anfrage der SPD-Fraktion heute auch einmal öffentlich beantworten.

Bisher habe ich alle bisherigen Anfragen von Fraktionen schriftlich beantwortet und den anderen Fraktionen diese der guten Ordnung halber auch zur Verfügung gestellt:

„die Sozialdemokratische Fraktion der Gemeindevertretung Hasselroth bittet um die Beantwortung der folgenden Anfrage:

Wie aus der Presse und sozialen Medien erfahren wurde, ist das durch das Unternehmen Kremer Pflege- und Betreuungsdienst GmbH in Kooperation mit der Gemeinde Hasselroth betrieben Corona-Testzentrum zum 30. September 2021 geschlossen worden.

Hierzu möchte ich einmal schon anmerken, dass die SPD es nicht erst aus Presse und sozialen Medien erfahren hat, auch wenn sie diese Legenden gerne schürt. Nachdem die Pressemitteilung von allen betroffenen „KREMER-Bürgermeistern“ am Freitag 24.09.2021 abgestimmt war, wurden die Fraktionsvorsitzenden und der Gemeindevorstand mit Mail vom Samstag 25.09.2021 13:41 Uhr hierüber umgehend informiert. Merkwürdig ist auch, dass die SPD die Friedrich-Hofacker Halle ab 01.10.2021 bis 03.10.2021 für ihre Veranstaltungen gebucht hatte und deswegen auch in einem engen Austausch mit unserer Verwaltung stand, ob und wann sie denn in die Halle könne. Ich möchte hier anmerken, dass Sie im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit doch bitte entweder das „unterschwellig Unterstellte, dass Sie Ihre Informationen aus Presse und sozialen Medien erhalten“ sein lassen oder an ihrer internen Kommunikation arbeiten. Danke!

  1. Welche Gesamtkosten sind für die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten für den gesamten Zeitraum inkl. interner Leistungsverrechnung entstanden?

Antwort:

In der Zeit vom 01.04.2021 bis 30.09.2021 fielen insgesamt 42.184,61 € an. Die bei unserem Dienstleister Kremer entstandenen Kosten sind uns nicht bekannt und sind daher in den genannten Kosten nicht enthalten.

  1. Wie hoch sind die Personalkosten oder Aufwandsentschädigungen, die von der Gemeinde Hasselroth getragen werden?

Antwort:

Die Gesamtkosten für die Gemeinde Hasselroth betragen 21.092,31 € (=50% zu Nr. 1)

  1. Welchen Anteil übernimmt davon die Fa. Kremer, welchen Anteil die Gemeinde Freigericht?

Antwort:

Die Gesamtkosten für die Gemeinde Freigericht betragen 21.092,31 € (=50% zu Nr. 1). Für Kremer liegen uns keine Daten vor.

  1. Wie viele Tests wurden insgesamt durchgeführt?“

Antwort:

In der Zeit vom 01.04.2021 bis 30.09.2021 wurden 11.358 Personen getestet

So und nun kommen meine eigentlichen Mitteilungen. Ich habe versucht, die Themenblöcke wie gehabt einigermaßen zu ordnen:

Finanzen, IT und Digitalisierung

Digitalisierung /Digitalisierungskonzept:

Unser Digitalisierungsteam arbeitet aktuell an der Fertigstellung des Digitalisierungskonzepts, welches wir dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 8.12. vorlegen werden.

Finanzen:

Wechsel der Kassenleitung:

Zum 1.11.2021 wurde Marcel Rommel vom Gemeindevorstand zum stellvertretenden Kassenleiter ernannt. Er ist somit der Nachfolger unserer neuen Kassenleiterin Saskia Tag, welche bereit zum 1.10. ihre neue Aufgabe übertragen bekommen hat. In diesem Zusammenhang fand am 03.11.2021 eine unver-mutete Kassenprüfung statt. Es wurden keine Unstimmigkeiten festgestellt.

Prüfung Jahresabschlüsse:

Die Jahresabschlüsse 2018, 2019 und 2020 sind bisher leider noch nicht geprüft. Die Prüfungen sollen nach Rücksprache mit dem Rechnungs-prüfungsamt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 erfolgen.

Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie heute darüber informieren, dass die Gemeinde Hasselroth weiterhin auf die Aufstellung eines Beteiligungs-berichtes verzichten kann, da keine Beteiligung an einem Unternehmen des Privatrechts gemäß Paragraph 123a HGO besteht.

Hauptamt:

Testzentrum:

Seit gestrigen Mittwoch haben wir gemeinsam mit der Gemeinde Freigericht im kleinen Saal der Zehntscheune unser Testzentrum wiedereröffnet.

Impfmobil:

Die Gemeindeverwaltung hat letzte Woche hierzu angefragt, wann das Impfmobil „Dein Pflaster“ nach Hasselroth kommen kann. Gestern haben wir auch folgende Antwort vom MKK erhalten: „Aufgrund des enormen Andrangs haben wir aktuell leider keine Kapazitäten. Wir freuen uns sehr über Ihre Anfrage und werden uns bei Gelegenheit zwecks einer Impfaktion bei Ihnen melden.“

Führerscheinmobil:

Auch hier hat die Gemeindeverwaltung letzte Woche angefragt, wann das Mobil nach Hasselroth kommen kann.

Gewalt gegen Frauen:

Am 25. November wird der internationale Tag gegen Gewalt begangen. An diesem Tag wird Vieles in orange erstrahlen und damit ein erkennbares Zeichen gegen Gewalt, insbesondere häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen, gesetzt. In diesem Zusammenhang hatten wir uns um einen orangenen Stuhl beworben, den wir nun auch am Dienstag bekommen haben. 

Ordnungsamt/Soziales:

Seniorenaktivitäten:

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung bei der Corona-Pandemie haben wir uns entschlossen, unsere geplanten Veranstaltungen für Senioren wie bspw. Seniorenadvent, Seniorenfahrt etc. b.a.w. abzusagen. Wir hoffen auf Verständnis und es tut uns leid, aber „Safety first“ gilt in dieser Zeit.

Bauamt/Bauhof:

Umgehungsstraße Freigericht/Hasselroth:

Mitte Dezember findet ein gemeinsamer Informationstermin mit zwei Mitarbeitern von Hessen Mobil, der Straßen- und Verkehrsbehörde des Landes, den Bauamtsleitern der beiden Gemeinden Freigericht und Hasselroth sowie den Bürgermeistern statt.

Ortsdurchfahrt Gondsroth:

Ende August 2021 hat der erste Bauabschnitt für die umfangreichen Arbeiten zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt Hasselroth/Gondroth im Zuge der Landesstraße begonnen und verläuft seitdem weitestgehend planmäßig.

Aller Voraussicht nach ab Montag, den 22.11.2021 erstrecken sich die Arbeiten dann auch auf den Kreuzungsbereich in der Ortsmitte, der währenddessen dann ebenfalls voll gesperrt ist. Die vorgesehene Bauzeit für die Kreuzung ist mit ca. drei Wochen veranschlagt, sofern es hierbei nicht zu unvorhersehbaren oder witterungsbedingten Verzögerungen kommt.

Die Fertigstellung des gesamten ersten Bauabschnittes zwischen Kirche und dem Ortsausgang in Richtung Somborn einschließlich des Kreuzungsbereiches in der Ortsmitte wird derzeit bis Weihnachten angestrebt.

Eine anschließende längere Winterpause hingegen ist für die Baumaßnahme in der Ortsdurchfahrt nicht vorgesehen. Sofern es die Witterung zulässt wird „durch-gearbeitet“. Lediglich über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel werden die Arbeiten unterbrochen, sodass bei geeigneter Witterung zum Jahresbeginn dann voraussichtlich ab dem 10. Januar 2022 der zweite Bauabschnitt zunächst zwischen der Kirche und der Einfahrt zur Wellpappe starten kann.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Rede zu TOP 5.4 –Neufassung der Gebührensatzung

Sehr geehrter Herr Ries, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

wie Sie nachher in meiner Haushaltsrede erfahren werden, werden wir aus heutiger Sicht für das laufende Jahr 2021 einen Verlust von rund 0,9 Mio. € erwirtschaften.

Für das kommende Jahr 2022 erwarten wir auf Basis des heute einzubringenden Haushalts einen planerischen Verlust von rund 1 Mio.€. Das sind fast 2 Mio. € und nicht alles liegt an Corona, dennoch hat Corona unser strukturelles Problem verstärkt!

Bereits im letzten Jahr hatte ich darauf hingewiesen, dass die Aufsichtsbehörde bereits vor einigen Jahren festgestellt hatte, dass die Gemeinde Hasselroth kein Aufwandsproblem sondern ein Ertragsproblem hat.

Im Bereich KiTas klafft dabei die größte „Lücke“. Insgesamt beläuft sich das planerische Defizit im Bereich Kinder, Jugend und Familienhilfe auf rund 3,4 Mio. €, wovon rund 2,9 Mio. € auf unsere KiTas entfallen.

Im Jahr 2021 waren es rund 2,7 Mio. € und im letzten normalen Jahr vor Corona in 2019 bspw. waren es nur rund 1,9 Mio. €. Das bedeutet, dass innerhalb von drei Vergleichsjahren die Kosten um rund 1 Mio. € im KiTa-Bereich gestiegen sind.

Eine mögliche Gebührenanpassung und die damit verbundene Festlegung eines Deckungsbeitrages wurden nun in diesem Haushalt eingeplant, jedoch steigt das Defizit erneut um über 200.000 € an. In der Vergangenheit wurden nur geringfügige Änderungen vorgenommen, so dass wir uns nun leider gezwungen sehen, handeln zu müssen.

Die größte Herausforderung wird hier sein, eine faire und soziale Lösung zu finden. Denn, was der eine als gerecht empfindet, empfindet jemand anderes als ungerecht.

Dafür wurde von Seiten der Verwaltung bzw. des Gemeindevorstands ein Zieldeckungsbeitrag von 25 Prozent für das Jahr 2025 als Diskussionsgrundlage vorgeschlagen und bereits eingeplant. Der HSGB empfiehlt bis zu 28 Prozent.

Die bereinigten Kosten würden so zukünftig zu einem Viertel durch die Erträge der Eltern gedeckt werden, während das übrige Defizit weiterhin über den Gesamthaushalt und damit über die soziale Gemeinschaft abgedeckt werden würde.

Bei der Ihnen nun vorliegenden “Neufassung der Gebührensatzung“ handelt es sich um einen Vorschlag der Verwaltung bzw. des Gemeindevorstands. Dieser wird, weil er haushaltsrelevant ist, in den Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung verwiesen und die Fraktionen haben die Gelegenheit, intern über den vorliegenden Vorschlag zu diskutieren.

Insofern müsse gewisse Personen hier nicht so tun oder gar verbreiten, dass dieser Vorschlag bereits in Stein gemeißelt sei.

Es werden alle Mandatsträger über den finanziellen Zustand der Gemeinde informiert und können gerne Gegenvorschläge zur Finanzierung usw. miteinbringen. Ich bin schon sehr gespannt auf die vielen guten Ideen und Impulse der Fraktionen.

Dass nun aber eine Person mit dem Zahlenwerk versucht, Stimmung zu machen und dabei wesentliche Informationen aus der Satzung anscheinend vergessen hat, mitzuteilen oder der Eindruck entsteht, dass dies heute schon beschlossen wird, erscheint mir grob fahrlässig. Aber es zeigt mir auch endgültig, dass hier kein Interesse an einer sinnvollen Zusammenarbeit besteht.

Ich hatte am vergangenen Sonntag viele gute Gespräche mit Eltern, die mich während des Martinsumzuges freundlich angesprochen haben, warum es denn zu einer Erhöhung der Gebühren kommt und warum auch die Kinder älter als 3 Jahre (Ü-3 Kinder) nun mit einer solchen Erhöhung konfrontiert werden, wie es den Eltern auf den verschiedensten Kanälen nur mittels einer Tabelle mitgeteilt wurde.

Am Montag habe ich dann auch stundenlang mit Eltern telefoniert, die mir etwas von einer Tabelle sagten, dass sie für Ü-3 Kinder von 07 Uhr bis 13 Uhr nun 121 € ohne Essen zahlen sollten. Und da verstand ich das eigentliche Problem. Es hatte jemand aus dem Ihnen vorliegenden Satzungsvorschlag nur die Tabelle herauskopiert und rumgeschickt.

Ich konnte in vielen sachlichen und guten Gesprächen mit den Eltern den Sachverhalt hierzu klären. In der Satzung sind zwar Beträge bei der Betreuung von Kindern älter als 3 Jahre aufgeführt, aber hierzu sind wir rechtlich verpflichtet.

Selbstverständlich bleibt die Betreuung für Kinder älter als 3 Jahre bis 13 Uhr kostenlos und die Zeiten bis 15 Uhr bzw. 17 Uhr werden nur anteilig für 2 bzw. 4 Stunden berechnet. Dies wird auch so im folgenden Absatz der vorliegenden Satzung erläutert!

Dennoch steigen die anteiligen Gebühren für die Zeit von 15 Uhr um 12 € auf 44 € ohne Essen und für die Zeit bis 17 Uhr um 26 € auf 90 € monatlich.

Mich macht es momentan fassungslos wie in Facebook Diskussionen von einem aktuellen Gemeindevertreter und einem ehemaligen Gemeindevertreter geführt werden und dass die Eltern geradezu angestachelt werden, ihren Protest auf der heutigen Sitzung kundzutun. Gerade die Fraktion dieser Person rühmt sich mit langjähriger parlamentarischer Erfahrung, da müsste der Ablauf bei solch einem Sachverhalt doch eigentlich hinlänglich bekannt sein.

Heute wird nichts beschlossen, sondern die Satzungen werden in den HFA gemeinsam mit dem Haushalt 2022 zur weiteren Beratung verwiesen.

Ja, bei der U-3 Betreuung von Kindern bis 3 Jahre fällt die Erhöhung höher aus, aber hier liegen auch die höchsten Kosten bei sehr guter Qualität.

Ein U-3 Platz von bspw. 07 Uhr bis 17 Uhr kostet die Gemeinde monatlich über 2.100 € und zukünftig wäre in diesem Fall 286 € im Jahr 2022 zu zahlen. Eine Steigerung von 66 € im Krippenbereich für U-3 Kinder monatlich, die 50 Stunden die Woche qualitativ hoch betreut werden. Das sind rund 3 € am Tag!

Es hat sich seit meinem Amtsantritt bewährt, dass wir einen regelmäßigen, vertrauensvollen Jour-fixe mit unserem Gesamtelternbeirat haben und über alle Dinge reden und auch reden können. Und so haben wir auch gestern wieder – wie bereits im letzten Jahr auch schon – von Seiten der Verwaltung mit dem Gesamtelternbeirat in einem ausführlichen Termin die Situation um den noch einzubringenden Hasselrother Haushalt 2022 und insbesondere um die Kita-Gebühren erörtert.

Wir haben uns gestern mit dem Gesamtelternbeirat auch darauf verständigt, dass wir die Eltern auf Elternversammlungen zu dem Thema insgesamt informieren. Somit erhalten die Eltern vollumfängliche Informationen und Aufklärung aus erster Hand, sachlich, ohne Hetze und ohne Verbreiten von Ängsten!

Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass es sich hierbei um einen Vorschlag handelt, den Sie nun in ihren Fraktionen diskutieren können. Sollten Sie unserem Diskussionsvorschlag zur Erhöhung der KiTa-Gebühren nicht oder nur teilweise mitgehen, dann müssten Sie diesen dann fehlenden Ausgleich über eine Erhöhung der Grundsteuer erreichen.

Da es sich hierbei um einen haushaltsrelevanten Sachverhalt handelt, bitte ich um Verweisung des Antrags.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Haushaltsrede von Bürgermeister Matthias Pfeifer zur Gemeindevertretersitzung am 18.11.2021

Sehr geehrter Herr Ries, sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und –vertreter, sehr geehrte Vertreter der Presse, liebe Zuhörer,

heute lege ich Ihnen den Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 vor.

 

Ein Blick auf die Jahresergebnisse der vergangenen drei Jahre zeigt auf, dass spannende Monate hinter den Kommunen liegen. Nach einem positiven Jahresabschluss 2019 mit einem Jahresergebnis von 854.163,63 €, begann ab dem 13. März 2020 eine nur schwer abschätzbare Zeit. Während der Corona-Pandemie kam es zu mehreren „Lockdowns“. Für eine Gemeinde, die fast 50 % ihrer ordentlichen Erträge durch Einkommen- und Gewerbsteuer generiert, bedeutet dies eine zunächst kaum planbare Finanzsituation. Bedingt durch eine frühzeitig ausgesprochene Haushaltsperre durch den Gemeindevorstand, eine extrem sparsame Haushaltspolitik und der finanziellen Unterstützungen durch Land und Bund konnte die Gemeinde Hasselroth am 14. Juni 2021 einen Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit einem Jahresüberschuss von 1.822.204,45 € aufstellen.

 

Die aktuelle Jahresprognose 2021 zeigt jedoch auf, dass trotz einer intern ausgesprochenen Haushaltsperre das Jahr 2021 mit einem Defizit abschließen wird.

 

Die Gewerbesteuer musste erneut nach unten korrigiert werden (Im Vergleich zu 2019 um rund 315.000 €). Vor allem aber fehlen in 2021 die finanziellen Unterstützungen durch Land und Bund. Allein die Gewerbesteuerkompensationszahlung durch das Land betrug im Jahr 2020 479.308,00 €. Steuereinbrüche und fehlende Kompensationszahlungen in dieser Höhe in einem Zusammenspiel mit durch die Pandemie verursachten Kosten ist für eine Kommune dieser Größe im laufenden Haushalt nicht mit eigenen Mitteln direkt zu kompensieren.

 

Durch die guten Jahre 2016, 2017, 2019 und 2020 konnten Rücklagen zum Stand 31.12.2020 in einer Gesamthöhe von 3.124.566,88 € gebildet werden.

Diese werden nun zum Ausgleich des Jahresabschlusses 2021 herangezogen werden müssen. Auf Grund der aktuellsten gesetzlichen Änderungen ist es hier möglich, die außerordentliche Rücklage zum Stand 31.12.2020 zur Deckung des ordentlichen Defizites in den Jahren 2021 und 2022 heranzuziehen.

Von dieser Möglichkeit wird die Gemeinde Hasselroth im Jahresabschluss 2021 Gebrauch machen und die außerordentliche Rücklage (Stand 31.12.2020) in voller Höhe auflösen.

 

Da die außerordentliche Rücklage per 31.12.2020 i.H.v. rund 860.000 € voraussichtlich nicht ausreichen wird, um das prognostizierte ordentliche Defizit auszugleichen, muss das restliche Defizit durch die ordentliche Rücklage gedeckt werden. Der außerordentliche Überschuss 2021 wird dann gesetzeskonform wieder der außerordentlichen Rücklage zugeführt.

 

 

 

Der vorliegende Haushaltsplan beinhaltet gem. § 101 (1) HGO eine fünfjährige Finanzplanung, hierbei ist das erste Jahr das laufende Haushaltsjahr. Nach Abs. 2 der Vorschrift sind im Finanzplan Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und Deckungsmöglichkeiten darzustellen.

 

Die Orientierungsdaten des Landes Hessen, welche jährlich durch das hessische Ministerium des Inneren und für Sport i.V.m. dem hessischen Finanzministerium veröffentlicht werden, wurden mit dem Finanzplanungserlass vom 27.09.2021 veröffentlicht und orientieren sich im Wesentlichen an den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ vom Mai 2021.

Da es sich bei den Orientierungsdaten um Durchschnittswerte handelt, wurden diese teilweise auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst.

 

Wie üblich wurden alle Haushaltsansätze der Sachkonten geprüft und in der Finanzplanung dann angepasst, wenn nach aktuellem Kenntnisstand der Ansatz einer Änderung bedarf.

 

Der Haushaltsplan weist ein Defizit im ordentlichen Ergebnis von 997.670 € aus.

Insgesamt steigt das Haushaltsvolumen, basierend auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen, auf 16.960.470 € an.

 

Der Haushaltsausgleich kann daher nur gemäß § 24 GemHVO durch Inanspruchnahme der ordentlichen Rücklage erfolgen. Diese beträgt zum 31.12.2021 voraussichtlich rund 2,2 Mio. Euro, sodass das ordentliche Defizit in voller Höhe hierdurch gedeckt werden kann.

 

Hierbei ist zu beachten, dass für diese Möglichkeit des Haushaltsausgleiches jedoch zunächst die Aufwendungen zu reduzieren und die Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen sind.

 

Im Rahmen der Haushaltsvorbereitungen fanden daher einige Gespräche statt, um die Aufwendungen soweit wie möglich zu reduzieren. Ebenso wurden Benutzungsgebühren überprüft und sollen in den kommenden Jahren sukzessive angepasst werden, sodass sich mittelfristig die Finanzlage der Gemeinde Hasselroth stabilisiert.

 

Das außerordentliche Ergebnis 2022 weist einen planerischen Überschuss von 1.705.300 € aus und wird dann in voller Höhe der außerordentlichen Rücklage zugeführt. Die außerordentlichen Erträge basieren fast ausschließlich aus dem Verkaufsgewinn der Grundstücke „Auf dem Sand“.

 

Die Finanzrechnung ist gem. § 92 (6) Nr. 2 HGO grundsätzlich dann ausgeglichen, wenn der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch ist, dass daraus die Auszahlung zur ordentlichen Tilgung von Krediten geleistet werden können, soweit die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckt sind.

Dieser gesetzlichen Soll-Vorschrift entspricht der vorgelegte Haushalt 2022 nicht.

 

 

 

Mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf in Höhe von 629.320 € kann die ordentliche Tilgung (239.800,00 €) nicht gedeckt werden, sodass gemäß § 92a (1) Nr. 1 HGO ein Haushaltssicherungskonzept notwendig wäre. Dieses Problem haben momentan sehr viele Kommunen.

 

Auf Grund des Finanzplanungserlasses vom 27.09.2021 kann jedoch auf ein Haushaltssicherungskonzept verzichtet werden, wenn ausreichend ungebundene Liquidität vorhanden ist. Dies ist bei der Gemeinde Hasselroth gegeben, da die ungebundene Liquidität der Gemeinde Hasselroth zum 31.12.2021 voraussichtlich rund 1,4 Mio. € beträgt.

 

Gemäß der gesetzlichen Vorgaben hat der Haushaltsausgleich auch in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zu erfolgen. Diese Vorgabe erfüllt der vorgelegte Haushalt für die Planjahre 2023 bis 2025 in Ergebnis- und Finanzplanung.

 

 

Ergebnishaushalt

 

Kommen wir nun zum Ergebnishaushalt. Die Gesamterträge inkl. Finanzerträge belaufen sich auf 16.048.300 € und die Gesamtaufwendungen inkl. Finanzaufwendungen auf 17.045.970 €, so dass der vorgelegte Entwurf im ordentlichen Ergebnis ein Defizit von 997.670 € ausweist.

 

Das außerordentliche Ergebnis weist für das Haushaltsjahr 2021 einen Überschuss von 1.705.300 € aus, sodass ein positives Jahresergebnis von insgesamt 707.630 € verbleibt.

 

Doch nun zu den wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen:

 

Gesamterträge

 

Die Gesamterträge inkl. Finanzerträge belaufen sich auf 16.048.300 €. Im Wesentlichen sind die Erträge durch die drei nachfolgenden, großen Ertragspositionen geprägt.

 

Die Steuern und steuerähnlichen Erträge von 8.978.400 € machen rund 56 % der Gesamterträge aus und stellen mit Abstand den größten Posten in diesem Bereich dar.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (5.279.100 €) und die Gewerbesteuer (2.361.000 €) machen gemeinsam rund 85 % im Bereich der Steuern und steuerähnlichen Erträge aus und bilden 47 % der Gesamterträge ab. Sie stellen daher die wichtigste Ertragsposition dar.

 

In 2019 konnte die Gemeinde Hasselroth den bisher höchsten Gewerbesteuertrag verzeichnen.

Bedingt durch die Corona-Pandemie und einer großen Anzahl an Gewerbesteuerrückzahlungen für das Jahr 2020 bzw. Anpassungen der Vorauszahlungen ab 2021 musste die Gewerbesteuer bereits im Haushalt 2021 deutlich nach unten korrigiert werden. Ein erneuter Anstieg auf den Wert des Jahres 2019 ist hier nicht zu erwarten. Der nun eingeplante Anstieg basiert auf den Orientierungsdaten des Landes Hessen sowie auf den zu erwartenden Anstieg der Veranlagungen und Vorauszahlungen im kommenden Haushaltsjahr.

 

Die Einkommensteuer konnte hingegen um rund 240.000 € angehoben werden, was jedoch fast ausschließlich auf den positiv prognostizierten Orientierungsdaten liegt.

 

Neben den Steuern und steuerähnlichen Erträgen stellen die Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte mit 2.245.200 eine wichtige Säule der Gesamterträge dar.

Die Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte umfassen alle Entgelte für erbrachte Leistungen einer Kommune, denen ein gesetzlich vorgeschriebenes „hoheitliches“ Leistungsverhältnis mit entsprechend rechtlich (Gesetz, Verordnung, Satzung) festgelegter Gegenleistung zugrunde liegt.

Die Benutzungsgebühren betragen mit 2.084.000 € insgesamt 93 % der Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte und stellen 13 % der Gesamterträge dar. Die Benutzungsgebühren liegen planerisch rund 159.000 € über der Prognose des Jahres 2021. Hier ist bereits die Anpassung der Gebühren der Kindertagesstätten eingearbeitet. Diese beträgt 2021 planerisch im Vergleich zum Vorjahr 70.000 €.

 

Die Zuweisungen und Zuschüsse sind ebenfalls eine wichtige Position innerhalb der Gesamterträge und belaufen sich für das Haushaltsjahr 2022 auf insgesamt 3.569.900 €, wovon 73 % auf die Schlüsselzuweisungen entfallen (2.630.400 €).

 

Die Schlüsselzuweisungen, welche jährlich im Rahmen der Planungsdaten KFA (Kommunaler Finanzausgleich) mitgeteilt werden, liegen rund 400.000 € über dem Vorjahresansatz. Hier liegt aktuell noch keine vorläufige Festsetzung vor, sodass diese Zahl auf der internen Berechnung basiert und es hier zu Änderungen kommen kann.

 

Gesamtaufwendungen

Die Gesamtaufwendungen inkl. Finanzaufwendungen belaufen sich auf 17.045.970 €. Im Wesentlichen sind die Aufwendungen auch durch drei große Aufwandspositionen geprägt.

 

Die Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzlichen Umlagen stellen mit 6.696.600 € den größten Posten im Bereich der Aufwandseite dar.

 

Mit insgesamt rund 39 % verursachen u.a. Kreis- und Schulumlage noch vor den Personalaufwendungen mit rund 35 % einen großen auszugleichenden Aufwand.

 

Hier ist zu beachten, dass die Gemeinde in diesen Bereichen nur bedingt Einfluss nehmen kann.

 

Während sich die Umlagen aus der Berechnung der Daten des Kommunalen Finanzausgleichs ergeben, sind im Bereich der Personalkosten hauptsächlich erhöhte gesetzliche Anforderungen sowie tarifrechtliche Erhöhungen hierfür Ausschlag gebend.

 

Die Kreis- und Schulumlage stellen mit insgesamt 5.237.100 € rund 78 % der Aufwandsposition Steueraufwendungen einschl. gesetzlicher Umlagen dar.

 

Der Hebesatz der Schulumlage liegt wie bereits im Vorjahr bei 15,5%. Der Hebesatz der Kreisumlage soll gemäß Mitteilung des Main-Kinzig-Kreises um 2 % auf 34,47% angehoben werden. Die Anhebung der Kreisumlage verschlechtert das planerische ordentliche Ergebnis um über 200.000 €.

 

Die Personalaufwendungen steigen planerisch im Vergleich zum Plan 2022 um rund 500.000 € an. Hiervon entfallen rund 390.000 € auf die Kindertagesstätten. Weitere Anpassungen waren im Bereich des Stellenplans notwendig. Ebenso erfolgten die tariflichen Stufensteigerungen sowie eine tarifliche Entgelterhöhung in Höhe von 1,8 % für das Jahr 2022.

Die dritte große Aufwandsposition stellen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 2.945.310 € dar und steigen im Vergleich zum Haushaltsplan 2021 um rund 260.000 €, da wir in den Vorjahren Aufwendungen in die Zukunft geschoben haben, die nun aber umgesetzt werden müssen. Hierunter fallen beispielsweise 90.000 € für Instandhaltung für Gebäude und Außenanlage sowie 100.000 € Instandhaltung für Infrastrukturvermögen.

 

Finanzhaushalt

 

So, kommen wir nun zum Finanzhaushalt. Der Finanzhaushalt stellt den Kapitalfluss der Gemeinde sowie die Investitionen dar.

 

Bereits seit 2019 muss der Haushalt auch im Bereich des Finanzhaushaltes ausgeglichen sein. Dies bedeutet, dass der ordentliche Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens genauso hoch wie die Tilgungsleistung im Haushaltsjahr sein muss.

 

Diese Vorgabe erfüllt die Gemeinde im ersten Schritt nicht.

 

Das ordentliche Defizit aus laufender Verwaltungstätigkeit 2022 beträgt -629.320 € und liegt somit deutlich unter der Tilgungsleistung von 239.800 €.

 

Auf Grund der aktuellen Vorgaben zur ungebundenen Liquidität kann trotzdem auf ein Haushaltssicherungskonzept verzichtet werden

 

Die Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich auf 1.969.900 €.

 

Auf Grund der guten Liquidität kann auf eine Kreditaufnahme verzichtet werden, sodass bei einer Tilgungsleistung von 239.800 € die Nettoneuverschuldung 0,00 € beträgt.

 

Ebenso wie der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung ist seit dem Haushalt 2018 eine Liquiditätsreserve vorgeschrieben. Diese muss gem. §106 (1) HGO mindestens 2 Prozent der Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre betragen.

           

Der voraussichtliche Stand an Zahlungsmitteln zum 31.12.2021 beträgt planerisch 4.656.406 € abzüglich der gebundenen Liquidität von rund 2,5 Mio. € sowie abzgl. Liquiditätsreserve von rund 0,3 Mio. € usw. und erfüllt die Vorgaben der Liquiditätsreserve vollumfänglich.

 

Investitionen

 

Im Haushalt 2022 werden Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 1.969.900 veranschlagt. Wesentliche Investitionen stelle ich Ihnen nachfolgend nun vor.

 

wesentliche Investitionen in 2022 sind:

 

Neubau einer Kindertagesstätte                                             1.027.400 €

STLF FFW Niedermittlau                                                             375.000 €

Straßenbau Neubaugebiet „Auf dem Sand“                             130.000 €

 

Die Investitionen „Neubau einer Kindertagesstätte“ sowie „Straßenausbau Baugebiet Auf dem Sand“ werden nicht in 2021 abgeschlossen werden können, sodass für diese beiden Bereiche folgenden Verpflichtungsermächtigungen nötig sind:

 

Für Investitionen „Neubau einer Kindertagesstätte“, „Neubau Jugendzentrum“ sowie im Bereich des Straßenbaus sind Verpflichtungsermächtigungen notwendig.

Diese werden benötigt, um bereits begonnen Projekte, welche noch nicht abgeschlossen sind, zu finanzieren oder um bereits mit Ausschreibungen und Vergabe neuer Projekte zu beginnen.

 

Neubau einer Kindertagesstätte

2023   1.588.800 €

 

Straßenausbau „Pfefferacker“

2023   200.000 €

 

Neubau Jugendzentrum

2023   500.000 €

 

Endausbau „Im Erlich“

2023   400.000 €

 

 

Stellenplan

 

Nachdem durch den 1. Nachtragshaushalt 2021 bereits die Stellenbewertungen eingearbeitet wurden, mussten auf Grund personeller sowie buchhalterischer Gegebenheiten erneut Änderungen in den Stellenplan eingearbeitet werden.

 

Im Stellenplan für das Haushaltjahr 2022 wurden folgende wesentlichen Veränderungen vorgesehen:

 

Im Bereich des „B – Arbeitnehmer außerhalb des Sozial- und Erziehungsdienstes“ wurden insgesamt eine Stellenerhöhung von einer Vollzeitstelle eingeplant, weil in der Bauverwaltung mittelfristig eine zusätzliche Stelle mit der Entgeltgruppe 10 benötigt wird. Im Weiteren wurde ebenso in diesem Bereich eine Stelle mit der Entgeltgruppe 11 der Entgeltgruppe 10 zugeordnet sowie eine Stelle im Bereich der Entgeltgruppe 9b mit einem „KW-Vermerk“ (künftig wegfallend) versehen.

Auf Grund einer großen Anzahl an geplanten und laufenden Projekten benötigt die Bauverwaltung dringend Unterstützung. Ebenso werden hier in den kommenden Jahren durch Renteneintritt Stellen vakant.

Die neugeschaffene EG 10 dient daher perspektivisch zur Sicherstellung des laufenden Verwaltungsbetriebes sowie der Umsetzung der aktuellen Projekte. Sie soll dauerhaft die bisherige Stelle in der Entgeltgruppe 9b abfangen, weshalb diese mit einem „KW-Vermerk“ versehen wurde. Dies bedeutet, dass diese Stelle nicht wieder neu besetzt werden darf und ausschließlich bis zum Ausscheiden des Stelleninhabers vorhanden sein muss.

Die Verschiebung der beiden Stellen im Bereich der gehobenen Sachbearbeitung sowie stellvertretenden Amtsleitung wurden auf Grund angepasster Stellenzuschnitte mit einer EG 10 bewertet.

 

Ebenso wurde eine Stellenanpassung im Bereich des Bauhofes eingeplant. Hier soll zukünftig bei einer Neubesetzung eine Stelle gemäß den Vorgaben der Entgeltordnung der Entgeltgruppe 6 ausgeschrieben werden.

 

Weitere Anpassungen gab es im Rahmen der bisher aufgeteilten Stellen bspw. Ferienspiele/Jugendarbeit oder den Reinigungskräften. Hier werden einzelne Personen in mehreren Bereichen eingesetzt. Um hier eine tatsächliche Aufteilung darzustellen, erfolgt die Aufteilung zukünftig im Rahmen der internen Leistungsberechnung.

 

Demografischer Wandel

 

Die Einwohnerzahlen der Gemeinde Hasselroth stiegen in den vergangenen Jahren geringfügig an. Diese Steigerung bringt die Gemeinde Hasselroth näher an die Einwohnergrenze von 7.500 Einwohner.

 

Unter Anbetracht des Baugebietes „Auf dem Sand“ wird dieser Schwellenwert spätestens 2022 übertroffen werden und danach vermutlich auch dauerhaft gehalten werden können, welche zukünftige Aufgaben für die Kommune bedeuten werden.

 

Neben der Anzahl der Einwohner ist auch der Altersschnitt eine weitere Betrachtungsweise. So war ein Einwohner der Gemeinde Hasselroth in Jahr 2000 im Durchschnitt 40,9 Jahre alt, im Jahr 2019 bereits 45,3 Jahre alt und wird laut Prognose im Jahr 2035 48,6 Jahre alt sein.

 

In Zukunft wird durch die Fertigstellung des Neubaugebiets und der damit einhergehende Zuzug von jungen Familien mit Kindern Einfluss auf die Aufwendungen und Erträge haben.

 

Während durch den Zuzug der jungen Familien unterstellt werden kann, dass der Anteil derer, die für die Berechnung der Einkommensteuer, und damit der größten Ertragsquelle, ansteigen wird, ist im gleichen Zuge mit einem Anstieg des Defizites im Bereich der Kindertagesstätten zu rechnen.

 

Bei einem aktuell jährlichen Defizit pro Kindergartenkind von über 10.000 € würde dies bei einem Zuzug von 50 Kindern ein erhöhtes Defizit von einer halben Millionen Euro bedeuten. Ob dieses erhöhte Defizit durch Mehrerträge im Bereich der Steuern abgefangen werden kann, ist fraglich.

 

Ebenso hat die Zunahme von Einwohner, die das 67. Lebensjahr beendet und somit nicht mehr Erwerbstätig sind Einfluss auf die finanzielle Ausstattung der Gemeinde, da diese bei der Berücksichtigung der Einkommensteuerberechnung nicht mehr berücksichtigt werden und somit hier ein weiterer Rückgang zu erwarten ist.

 

Ob und in welcher Höhe dies durch den überproportionalen Zuzug junger Familien durch das Neubaugebiet abgefangen werden, kann bleibt zu beobachten.

 

Die Bevölkerungsstruktur wird daher einen großen Einfluss auf die kommunalen Finanzen haben. Eine attraktive Kommune zieht neue Bürger an, rein monetär betrachtet, kann dies jedoch zu neuen Herausforderungen im Bereich der Finanzen führen.

 

Schlussbemerkung und Ausblick

 

Die in 2021 prägenden Schlagwörter Digitalisierung und Coronakrise spiegeln sich auch im Haushalt 2022 wider.

 

Leider macht sich der in Wirtschaftsprognose des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie prognostizierte Aufschwung in Hasselroth nur sehr langsam bemerkbar.

 

Die Gewerbesteuererträge liegen immer noch deutlich unter den Erwartungen und mussten für den Haushalt 2022 trotz positiver Orientierungsdaten um rund 100.000 € im Vergleich zum Haushaltsplan 2021 nach unten korrigiert werden. Hier zeichnet sich ab, dass eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Gewerbetreibenden in Hasselroth nur langsam stattfindet und noch weit von des „starken“ Jahren entfernt ist. Wann hier das Niveau 2019 erreicht werden kann, bleibt abzuwarten.

 

Der Einbruch einer der wichtigsten Ertragsquellen der Gemeinde wird uns jedoch mindestens noch für die kommenden 1 bis 2 Jahre begleiten.

 

Ebenso wird das Thema Digitalisierung zum „Dauerbrenner“ werden. Das ab 2023 umzusetzenden Onlinezugangsgesetz ist hier nur ein Teil des großen Ganzen. Hier ist es erklärtes Ziel mittelfristig eine End-to-End Digitalisierung zu schaffen. So sollen noch weitere Synergien auch innerhalb des Rathauses geschaffen werden, um für neue Aufgaben gewappnet zu sein.

 

In diesem Haushalt sind unter anderem die Einführung der elektronischen Akte im Rathaus, die Ausweitung des elektronischen Zahlungsverkehres, die Anpassung der Homepage und Aufbau von Social Media eingeplant.

 

Ebenso wird auch die vom Land Hessen geförderte Digitalisierungsberatung weiterhin durchgeführt werden. Nachdem nun das Digitalisierungskonzept fertiggestellt und vorgelegt worden ist, gehen die Beratungen nun tiefer. „Smart City“ wird das Thema sein und die große Frage „Wie smart wollen wir sein?“

 

Um hier eine Flexibilität zu gewährleisten, wurden 75.000 € für die Umsetzung des OZG eingeplant. Dies hat sich bereits im Haushalt 2021 bewährt, so konnte beispielswiese kurzfristig der Onlinewahlschein, aber auch die Umstellung auf das neue Gewerbeprogramm beauftragt und genutzt werden.

 

Um die Aufwendungen möglichst gering zu halten, hat sich die Gemeinde Hasselroth beim Förderprogramm „starke Heimat“ – Phase 2 beworben.

Sollte die Gemeinde für Ihre Ideen und Konzeption den Zuschlag erhalten, würde dies einen Zuschuss von bis zu 90.000 € bedeuten, die den Ergebnishaushalt direkt entlasten würden, aber derzeit dürfen wir diesen Betrag nicht im Haushalt einplanen, da noch keine Zusage vorliegt. Mit einer Entscheidung ist noch in 2021 zu rechnen.

 

Insgesamt weist der Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis ein Defizit in Höhe von 997.670 € aus, welches nochmals rund 120.000 € unter dem geplanten Ergebnis des Vorjahres liegt.

 

Erneut kann dieses Defizit nur die die Auflösung von in Vorjahren erwirtschafteter Rücklagen gedeckt werden und der Ergebnishaushalt auf diese Weise ausgeglichen werden.

 

Ergebnishaushalt
Gesamtbetrag der Erträge inkl. Finanzerträge 16.048.300 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen inkl. Finanzaufwand -17.045.970 €
Defizit -997.670 €

 

Während die Aufwendungen 2022 im Vergleich zum Vorjahr um über eine halbe Millionen Euro angestiegen sind, sind die Erträge um nur 380.000 € gestiegen. Diese Differenz spiegelt sich im ordentlichen Ergebnis wider.

 

Es ist zu beachten, dass die Aufsichtsbehörde bereits vor einigen Jahren festgestellt hatte, dass die Gemeinde Hasselroth kein Aufwands- sondern ein Ertragsproblem hat. Hier ist es zwar wichtig den Blick auf die Aufwandsseite nie zu verlieren, aber auch die Ertragsseite immer wieder genau unter die Lupe zu nehmen und ggf. notwendige Anpassungen zu veranlassen.

Ein Großteil der angestiegenen Aufwendungen ist auf erhöhte Personalkosten zurückzuführen. Hier erfolgte ein Anstieg von rund 500.000 €, wovon rund 390.000 € allein auf den Bereich der Kindertagesstätten entfallen.

 

In diesem Bereich klafft auch weiterhin die größte „Lücke“. Eine Gebührenanpassung und die damit verbundene Festlegung eines Deckungsbeitrages wurden nun bereits eingeplant, jedoch steigt das Defizit erneut um über 200.000 € an.

Dafür wurde von Seiten des Gemeindevorstandes ein Zieldeckungsbeitrag von 25 Prozent für das Jahr 2025 als Diskussionsgrundlage vorgeschlagen und bereits eingeplant. Dieser wurde in den vorliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet und führt mittelfristig zu erhöhten Erträgen in Höhe von 300.000 €, ausgehend von den aktuellen Kinderzahlen.

 

Die bereinigten Kosten würden so zukünftig zu einem Viertel durch die Erträge der Eltern gedeckt werden, während das übrige Defizit weiterhin über den Gesamthaushalt und damit über die soziale Gemeinschaft abgedeckt werden wird.

 

Insgesamt beläuft sich das Defizit im Produktbereich 6 Kinder, Jugend und Familienhilfe auf 3.418.550 €. Die bedeutet, dass jeder Einwohner der Gemeinde Hasselroth diesen Bereich mit 464,22 € tragen muss.

Die größte Herausforderung wird hier weiterhin sein, eine faire und soziale Lösung zu finden.

 

Klar, können wir nun auf das Land schimpfen, dass es vom Land keine ausreichende Unterstützung in diesem Bereich gibt und die Kosten größtenteils von den Kommunen zu tragen sind. Auch Kindergärten und –tagesstätten sind meines Erachtens wie Schulen Bildungseinrichtungen zu behandeln und damit auch vom Land zu bezahlen, aber dieser Ruf bleibt seit Jahren unerhört! Und so sind wir nun leider gezwungen, auch in Hasselroth handeln.

 

Das dauerhaft verbleibende Defizit muss daher über den Gesamthaushalt gedeckt werden.

 

Um von pauschalen Steuererhöhungen abzusehen, werden aktuell weitere Gebührenkalkulationen durchgeführt.

Im Bereich des Friedhofes und der Bürgerhäuser werden diese im kommenden Jahr durch die Verwaltung vorgestellt werden. Sukzessive erfolgt hier eine genaue Prüfung der Ertragsseite.

Die Gebühren des Abwassers sind hingegen bereits geprüft und können bis voraussichtlich 2025 durch die Auflösung der Rücklage stabil gehalten werden, sodass es in diesem Bereich aus heutiger Sicht zu keiner absehbaren Mehrbelastung für die Einwohner kommen wird.

Zum aktuellen Planungszeitpunkt konnte die mittelfristige Ergebnisplanung in allen Jahren bis 2025 ausgeglichen werden und weist in 2025 sogar einen ordentlichen Überschuss in Höhe von 439.430 € aus. Hier müssen jedoch die Entwicklungen beobachtet werden.

So sind beispielsweise reguläre Straßeninstandhaltungen eingeplant, sollte es jedoch zu einer Änderung oder „Abschaffung“ von Straßenbeiträgen kommen, entstehen deutlich erhöhte Aufwendungen in den einzelnen Jahren. Ebenso sind hier bereits die vorgeschlagenen Gebührenanpassungen im Bereich der Kindertagesstätten eingeplant, sodass ohne diese das Jahr 2024 in der Planung nicht ausgeglichen wäre.

Auch außerordentlich sind in der mittelfristige Finanzplanung Überschüsse ausgewiesen. Vor allem der Verkauf der Grundstücke auf dem Sand spiegelt sich hier mit über 3 Millionen € wieder und lässt die außerordentliche Rücklage deutlich anwachsen.

Für die Rücklagen insgesamt bedeutet dies mittelfristig eine leicht positive Entwicklung. Vor allem die außerordentliche Rücklage wächst bis 2025 deutlich an, mit einem Blick auf deren Verwendung hat die Gemeinde aus heutiger Sicht jedoch leider nur begrenzte Möglichkeiten.

Die ordentliche Rücklage, welche in 2021 und 2022 mit insgesamt fast 2 Mio. € zum Haushaltsausgleich herangezogen werden musste, wächst bis Ende 2025 ebenfalls an. Mit knapp 1,6 Mio. € ist dies jedoch gerade mal ein Zehntel der ordentlichen Aufwendungen und stellt somit kein solides Polster dar.

Betrachtet man die Jahre 2021 und 2022 hätte sie für deren Deckung nicht ausgereicht.

Hier ist es wichtig, dass dieses Polster nicht verringert wird. Corona hat gezeigt, wie schnell eine Gemeinde von einer Rücklage Gebrauch machen muss.

Ohne eine solche Rücklage wäre die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes inkl. verbindlicher Steuererhöhungen notwendig, um eine Haushaltsgenehmigung zu erhalten.

Im Bereich der liquiden Mittel ist die Gemeinde Hasselroth weiterhin gut aufgestellt. Erfreulich ist, dass sogar auf die Aufnahme von Krediten sogar verzichtet werden kann.

Ein Kassenkredit in Höhe von 500.000 € wurde ausschließlich zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Notfall in die Haushaltssatzung aufgenommen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie schnell es zu einem finanziellen Einbruch kommen kann, daher soll dies zumindest zu einem kleinen Teil abgesichert sein.

 

Der Blick auf den zu erwartenden Zahlungsmittelbestand zeigt auf, dass die anstehenden Investitionen wie beispielweise der Neubau der Kindertagesstätte aus eigenen Mitteln finanziert werden kann.

 

Bedingt durch den Verkauf des Kanalnetzes an den Abwasserverband und den Verkauf der Grundstücke auf dem Sand konnte sich die Gemeinde Hasselroth hier auf solide liquide Beine stellen.

 

Insgesamt kann ein Haushalt vorgelegt werden, der in der Ergebnisrechnung ausgeglichen ist. Ebenso stehen die mittelfristige Ergebnis- und Finanzrechnung durch eine sparsame Haushaltspolitik mit der Kürzung der Aufwandsseite auf das Notwendige und moderaten Gebührenanpassungen gut dar.

 

Das kleine Sorgenkind, der fehlende Ausgleich des Finanzhaushaltes ist durch die gute liquide Lage ebenso darstellbar, sodass die Gemeinde Hasselroth ohne bisherigen Kollateralschaden durch die Krise gekommen ist.

 

Nun muss weiterhin an einem Strang gezogen werden und sich nicht auf der sparsamen Haushaltspolitik ausgeruht werden, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde auch dauerhaft sicherzustellen und für die nächsten Jahre und die anstehenden Aufgaben gewappnet zu sehen.

 

Besonders die Ertragspositionen wie beispielsweise die Gebühren der Kindertagesstätten oder die Grundsteuer müssen in den kommenden Haushaltsplanungen jetzt kritisch hinterfragt werden, da die Aufwandsseite bereits auf ein Minimum gekürzt worden ist. Auch in diesen Bereichen muss man sich auf Grund der vorgelegten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bereits heute Gedanken machen.

Ich weiß, es ist nicht einfach, sich in dieser Zeit, wo sich nicht nur gefühlt alles „verteuert“ mit moderaten Steuer- und Gebührenerhöhungen für die Zukunft auseinanderzusetzen, aber irgendwann müssen auch solche Entscheidungen getroffen werden. Aber auch dafür sind Sie gewählt worden!

Corona ist nicht an allem schuld, aber Corona hat unser strukturelles Problem noch stärker verdeutlicht.

Sollten Sie unserem Diskussionsvorschlag zur Erhöhung der KiTa-Gebühren nicht oder nur teilweise mitgehen, dann müssen Sie diesen dann fehlenden Ausgleich über eine Erhöhung der Grundsteuer erreichen.

Bevor ich nun zum Ende gelange, möchte ich mich bei all meinen Mitarbeitern bedanken. Ein großes Dankeschön geht an meine Verwaltung und insbesondere an meine Finanzverwaltung.

In vielen Überstunden haben wir seit Sommer begonnen, gemeinsam mit den Budgetverantwortlichen im Rathaus und in mehreren gemeinsamen Sitzungen mit meinen Führungskräften der Kindertagesstätten und der Feuerwehren, diesen Haushaltsentwurf zu erstellen.

Diese gemeinsamen Sitzungen haben auch dazu beigetragen, dass ein besseres   Budgetverständnis geschaffen und der Blick auf das gesamte Zahlenwerk mit all seinen Querverbindungen und Herausforderungen geschärft wurde.

Ich möchte daher auch Ihnen anbieten, da es sich doch um einen sehr komplexen Sachverhalt handelt, dass mein Team und ich gerne für Rückfragen zur Verfügung stehen und meine Tür, wie bei anderen Themen auch, jederzeit für Sie offen steht.

Wie in der letzten Ältestenratssitzung von mir angekündigt, würden wir den Fraktionen von Seiten der Verwaltung gerne folgendes Angebot unterbreiten, dass unsere Finanzchefin Nadine Herbst und ich im Rahmen Ihrer Haushaltsberatungen für den Haushalt 2022 gerne in einer Ihrer Sitzungen kommen, um dort für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung zu stehen.

Falls Sie das Angebot annehmen, setzen Sie sich bitte wegen einer Terminvereinbarung mit Frau Heuzeroth in Verbindung.

Bitte nutzen Sie das persönliche Gesprächsangebot!

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Die GNZ hat in ihren Ausgaben vom 19.11., 20.11. und 23.11.2021 auch ausführlich über die Sitzung berichtet :
(mit freundlicher Genehmigung der GNZ-Redaktion)

 

 

 

 

 

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